Änderungen mit Einfluss auf Proffix Px5

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Änderungen mit Einfluss auf Proffix Px5

Änderungen mit Einfluss auf Proffix Px5

In der Schlussbestimmung vom 25. September 2020 wurde nach fast drei Jahren Verhandlungen im Parlament der Schlusstext zum revidierten Datenschutzgesetz angenommen. Das DSG und die Verordnungen (DSV und VDSZ) treten am 1. September 2023 in Kraft. Mit dem revidierten Datenschutzgesetz nähert sich die Schweiz dem Datenschutzniveau der Europäischen Union (DSGVO). Es bietet grundsätzlich einen höheren Schutz aller personenbezogenen Daten, fördert die Transparenz bei derer Bearbeitung und stärkt die Selbstbestimmung über die eigenen Daten.

Die Datenschutzverordnung enthält Ausführungsbestimmungen zu den Mindestanforderungen an die Datensicherheit, zur Meldepflicht bei derer Verletzung, zur Auftragsbearbeitung, Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland, Informationspflicht sowie zum Auskunftsrecht und zur Führung der Bearbeitungstätigkeiten. Als anwendbare Gesetze gelten das Schweizer (DSG) sowie allenfalls Kantonale Datenschutzgesetze, sofern ein Unternehmen für kantonale Behörden tätig ist. Das DSGVO muss bei Unternehmen mit Kunden aus der EU eingehalten werden oder wenn Tracking-Methoden und Verhaltensbeobachtungen auf der Webseite von Personen aus der EU/EWR durchgeführt werden.

Folgende Bestimmungen des neuen Datenschutzgesetzes haben Einfluss auf die Erfassung und den Umgang mit erfassten Personendaten im ERP-System und werden in Proffix Px5 entsprechend angepasst:

Toggle-auf_16x16_blackPersonendaten
Toggle-auf_16x16_blackInformationspflicht (Art. 19 DSG)
Toggle-auf_16x16_blackBetroffenenrechte (Art. 25ff. DSG)
Toggle-auf_16x16_blackAuskunftsrecht (Art. 25 DSG und Art. 16-19 DSV)
Toggle-auf_16x16_blackDouble-Opt-In Verfahren für E-Newsletter