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Mahnstufe nicht auf Gutschriftssaldo übernehmen |
Wird in der Debitorenbuchhaltung bei einer Überzahlung der Rechnung ein Gutschriftssaldo verbucht, wird neu die Mahnstufe der Rechnung nicht auf die Gutschrift übernommen.
Der Gutschriftssado weist auf dem Mahnformular neu keine Mahnstufe mehr aus:
Hinweis: ▪Falls der Gutschriftssaldo nicht auf dem Mahnformular erscheinen soll, kann der Gutschriftssaldo mit einer Mahnsperre versehen werden. |