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Vergütungsfreigabe zurücksetzen |
Neu können Belege, die bereits für die Vergütung freigegeben sind, in der Vorerfassung nicht mehr zurückgesetzt werden. Ausnahmen sind Belge mit Direktfreigabe und Teilfreigaben bei Mehrfachfreigaben. Bei diesen kann die Vorerfassung zurückgesetzt werden.
Bei allen anderen muss zuerst die Vergütungsfreigabe zurückgesetzt werden. Dafür gibt es eine neue Funktion mit entsprechender Berechtigung. Die neue Funktion finden Sie hier:
1.Starten Sie die Kreditorenbuchhaltung und wählen Sie einen Beleg aus, der eine Vergütungsfreigabe hat.
2.Wählen Sie Extras > Vergütung > Zurücksetzen .

3.Falls Sie die Vergütungsfreigabe zurücksetzen wollen, bestätigen Sie mit Klick auf Ja.
4.Nun können Sie auch die Vorerfassung des Belegs wieder zurücksetzen.
Hinweise: ▪Werden Belege mit Direktfreigabe über die Funktion Vorerfassung zurücksetzen zurückgesetzt, wird auch die Direktfreigabe entfernt. So stellen wir sicher, dass bei allfälligen Betragsänderungen die Freigabe neu überprüft wird. ▪Falls Sie Belege mit Mehrfachfreigabe haben und erst eine Person die Freigabe gemacht hat, kann die Vorerfassung zurückgesetzt werden. Die Freigabe der einen Person wird bei diesem Schritt auch entfernt, sodass der Beleg nach erneuter Genehmigung der Vorerfassung wieder von allen Personen für die Vergütung freigegeben werden muss. |