UVGZ-Code und UVGZ-Versicherer keine Pflichtfelder mehr

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UVGZ-Code und UVGZ-Versicherer keine Pflichtfelder mehr

UVGZ-Code und UVGZ-Versicherer keine Pflichtfelder mehr

Der UVGZ-Code sowie der UVGZ-Versicherer in der Mitarbeiter Verwaltung sind neu keine Pflichtfelder mehr. Damit die ELM-UVGZ Übermittlung korrekt funktioniert, darf der UVGZ-Code nur bei Mitarbeitenden abgefüllt werden, die gemäss Versicherungspolice in der Jahreslohndeklaration aufzuführen sind. Bei allen anderen Mitarbeitenden müssen der Code und der Versicherer entfernt werden.

Falls der Betrieb keine UVGZ-Versicherungslösung hat, ist es nicht relevant, ob in den Feldern ein Eintrag steht.