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Bitte beachten |
Nachstehende Informationen sind besonders wichtig. Bitte beachten Sie diese Hinweise!
Zertifiziert nach Swissdec Lohnstandard-CH (ELM) 5.0
Mit dieser Version wurde die Proffix Lohnbuchhaltung von der Swissdec gemäss neuster Version 5.0 des Lohnstandard-CH (ELM) zertifiziert. Es handelt sich um das grösste Update der Lohnbuchhaltung seit der Zertifizierung nach Version 4.0 des Lohnstandards im Jahr 2015. Die Richtlinien des Lohnstandard-CH (ELM) 5.0 gelten als wichtiger Bestandteil der Programmdokumentation und können hier bezogen werden: https://www.swissdec.ch/de/releases-und-updates/richtlinien-elm/
Das Update auf die Version 5.0.1004 kann grundsätzlich jederzeit ab Veröffentlichung des offiziellen Release installiert werden. In folgenden Fällen sollten Sie den Installationszeitpunkt genauer planen: 1.Falls Sie Zusatzprogramme über eine Schnittstelle wie z.B. eine Kassenlösung einsetzen, koordinieren Sie das Update mit Ihrem Proffix Vertriebspartner. 2.Haben Sie quellensteuerpflichtige Mitarbeiter? ▪Versenden Sie vor dem Update alle bisherigen Quellensteuer-Abrechnungen (ELM-Monatsmeldungen). Beispiel: Um die Quellensteuerabrechnung vom Oktober 2022 mit Version 5.0.1004 versenden zu können, sollten Sie die definitive Lohnabrechnung des Oktobers auch mit dieser neuen Version erstellt haben. Ansonsten kann es Konstellationen geben, in denen beim Versand der Monatsmeldung an das Steueramt ein Fehler auftritt. ▪Planen Sie zwischen der Installation des Updates und dem nächsten Lohnlauf etwas Zeit ein, um allfällige Anpassungen in der Mitarbeiter Verwaltung vornehmen zu können. 3.Müssen Sie an der Lohnstrukturerhebung 2022 des Bundesamts für Statistik (BFS) teilnehmen? ▪Beachten Sie die Umstellung von der Jahres- zur Monatsmeldung an das BFS (siehe Kapitel Statistik unten). ▪Planen Sie etwas Zeit ein, um Anpassungen in der Mitarbeiter Verwaltung durchführen zu können. ▪Falls Sie die Daten der Lohnstrukturerhebung 2022 mit den Lohnmeldungen im Januar 2023 noch mit Version 5.0.1003 oder älter versenden (und somit noch mit der alten Version 4.0 des Swissdec Lohnstandards), sollten Sie dieses Update erst dann installieren, wenn die Datenlieferung vom BFS akzeptiert wurde. Bei fehlerhaften Daten – was oft vorkommt – können Sie nach dem Update keine Korrekturen an das BFS für die Lohnstrukturerhebung 2022 mehr senden! Dies liegt an der Umstellung der Datenlieferung von jährlich auf monatlich. |
Mit diesem Update werden 21 neue Lohnarten ausgeliefert, 28 Lohnarten angepasst und 22 Lohnarten gelöscht. Falls Sie beim Datenbankupdate ein Logfile erhalten mit Hinweisen auf eine unvollständige Aktualisierung der Lohnarten, melden Sie sich bitte beim Kundendienst. Der vollständige von der Swissdec zertifizierte Funktionsumfang kann nur gewährleistet werden, wenn Sie alle Standardlohnarten korrekt zur Verfügung haben. |
Bisher wurden die Statistikdaten für die Lohnstrukturerhebung alle 2 Jahre versendet. Für 2022 wäre im Januar 2023 wieder die Datenlieferung an das Bundesamt für Statistik (BFS) vorgesehen. Neu werden die Statistikdaten monatlich übermittelt und beinhalten neben der Lohnstrukturerhebung noch weitere Statistiken. Wenn Sie vom BFS aufgefordert wurden, an der Lohnstrukturerhebung 2022 teilzunehmen, müssen Sie daher bereits ab Oktober 2022 die monatlichen Statistikmeldungen mit ELM einsenden. Dies ist auch rückwirkend möglich, falls Sie dieses Update im November oder Dezember 2022 durchführen. Die Monate Januar bis September 2022 müssen Sie nicht übermitteln. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Kundendienst. |
Die unterschiedlichen Listen Lohnausweis wurden zu einer einzigen Liste zusammengeführt. Falls Sie bisher eine individuelle Liste Lohnausweis verwendet haben, lassen Sie diese aktualisieren oder verwenden Sie die neue Standardliste. |