MWST-Abrechnung

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MWST-Abrechnung

MWST-Abrechnung

Werden bereits im Jahr 2023 Leistungen mit Leistungserbringung für das Jahr 2024 verrechnet, müssen diese Leistungen gemäss MWST-Info Nr. 19 bereits mit dem erhöhten Steuersatz verrechnet werden. Umsätze mit dem neuen Steuersatz von z.B. 8.1% müssten in den ersten zwei Quartalen mit 7.7% deklariert und im 2. Halbjahr korrigiert werden.

Um der nachfolgenden Anforderung in einer Form gerecht zu werden, werden neu mit dem Hotfix 5.0.1005.0007 Buchungen (Umsätze und Vorsteuer) mit einem Steuercode gültig ab 01.01.2024 bei der definitiven MWST-Abrechnung im Q1 und Q2 des Jahres 2023 nicht berücksichtigt. Diese Buchungen werden dann im zweiten Halbjahr 2023 auf der MWST-Abrechnung automatisch erscheinen.

Toggle-auf_16x16_blackAbrechnung von Buchungen, welche im 2023 verrechnet werden, jedoch eine Leistung aus dem Jahr 2024 betrifft
Toggle-auf_16x16_blackDifferenzen durch parkierte Buchungen auf MWST Konten plausibilisieren
Toggle-auf_16x16_blackNeue MWST-Formulare