Anpassung Grenzgänger-Meldung

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Anpassung Grenzgänger-Meldung

Anpassung Grenzgänger-Meldung

Das neue Grenzgänger-Abkommen mit Italien ist seit 17.07.2023 in Kraft und ist relevant für Unternehmen in den Kantonen GR, TI, VS.

Ab 01.01.2024 müssen QST-Tarife R, S, T, U für italienische Grenzgänger in Kantonen GR, TI, VS angewendet werden.

Der QST-Tarif F im Kanton Tessin ist nur noch bis 31.12.2023 gültig. Und bisherige Grenzgänger im Tessin dürfen QST-Tarife R, S, T U nicht mehr verwenden. Diese Tarife sind ausschliesslich für Grenzgänger, deren Registrierung ab dem 17.07.2023 erfolgt.

Lohn_AnpassungGrenzgänger_ND

Toggle-auf_16x16_blackUnterscheidung zwischen Grenzgänger aus Italien anhand Registrierungszeitpunkt
Toggle-auf_16x16_blackGrenzgänger-Informationen erfassen