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Anpassungen Lohnarten |
Bei den Lohnarten wurden diese Neuerungen hinzugefügt:
Gemäss Erläuterungen der Swissdec dürfen die Lohnarten 6040 (Pauschale Repräsentationsspesen), 6050 (Pauschale Autospesen) und 6070 (Übrige Pauschalspesen) für QST-pflichtige Personen nur dann verwendet werden, wenn ein von der Kantonalen Steuerverwaltung genehmigtes Spesenreglement vorliegt. Daher wurden die Erläuterungen im Bemerkungsfeld ergänzt.
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Da Pauschalspesen (Ziff. 13.2 Lohnausweis) gemäss dem Kreisschreiben Nr. 45 ESTV der Quellensteuerpflicht unterliegen, sofern sie nicht auf eineme von der zuständigen Steuerbehörde genehmigten Spesenreglement abstützen, gibt es eine neue Lohnart für QST-pflichtige Personen.
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In den Einstellungen > Lohnbuchhaltung > Lohnausweis / Statistik gibt es neu den Bereich Lohnarten vertragliche Lohndaten. Hier können Sie Ihre individuell erstellen Lohnarten den jeweiligen vertraglichen Lohndaten zuordnen. 1.Wählen Sie Einstellungen > Lohnbuchhaltung > Lohnausweis / Statistik. 2.Aktivieren Sie die gewünschten Lohnarten. 3.Bestätigen Sie mir Klick auf Änderungen speichern .
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