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AHV21 umgesetzt |
Die Reform zur Stabilisierung der AHV tritt per 1. Januar 2024 in Kraft. Das Rentenalter für die Frauen wird schrittweise erhöht. Ausserdem ist es neu möglich, dass Personen im Referenzalter (neu für Rentenalter) auf den AHV-Freibetrag verzichten.
Unter anderem wurde mit der AHV21 Reform die Vereinheitlichung des Rentenalters (neu Referenzalter) von Frauen und Männern auf 65 Jahre, sowohl in der AHV als auch der beruflichen Vorsorge, umgesetzt. Dabei wird eine stufenweise Erhöhung des Referenzalters der Frauen von 64 auf 65 vorgesehen, sodass ab 2028 ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren für Männer und Frauen gilt. In Px5 finden Sie hier das Referenzalter für Frauen für diese Übergangsphase pro Jahrgang. Dies wird automatisch mit dem Datenbankupdate ausgeliefert, Sie müssen nichts manuell erfassen. Zur Überprüfung der hinterlegten Jahrgänge, gehen sie wir folgt vor: 1.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > Extras > Definition > Lohnprozente . 2.Klicken Sie auf das Symbol Referenzalter pro Jahrgang . 3.Schliessen Sie das Fenster mit Klick auf Ok .
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Erwerbstätige Personen im Referenzalter haben Anspruch auf einen jährlichen AHV-Freibetrag über CHF 16'800.- pro Jahr. Mit der AHV21-Reform ist es ab dem 1. Januar 2024 möglich, dass Personen im Referenzalter auf den AHV-Freibetrag verzichten. Dadurch können frühere Beitragslücken geschlossen und die Rente erhöht werden. Die Anrechnung ist möglich bis zum Ende des Monats, in dem das 70. Altersjahr erreicht wird. Dafür steht Ihnen in Px5 eine neue Option Verzicht auf AHV-Freibetrag in der Mitarbeiterverwaltung zur Verfügung. Falls Sie die Option aktivieren möchten, gehen Sie wie folgt vor: 1.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > Start > Verwaltung > Mitarbeiter . 2.Doppelklicken Sie auf den gewünschten Mitarbeiter, um diesen zu bearbeiten. 3.Klicken Sie auf das Register Lohnbuchhaltung . 4.Aktivieren Sie die Option Verzicht auf AHV-Freibetrag. 5.Speichern Sie mit Klick auf Ok . 6.Bestätigen Sie mit Klick auf Ja.
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