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Korrektur Grenzgänger |
Es steht Ihnen eine neue Funktion zur Verfügung, um die Grenzgänger-Meldung auf Lohnabrechnungen zu korrigieren.
Wenn z.B. eine Person für die Lohnperioden 2024-01 bis 2024-10 mit QST-Code abgerechnet wurde. Die Person arbeitet im Kanton VD (Sondervereinbarung mit FR). Im November 2024 bringt die Person die Wohnsitzbescheinigung FR für das Jahr 2024. Somit muss für die QST eine Korrektur erfasst werden (QST-Kategorie SFN). Der umgekehrte Fall wäre, dass jemand fälschlicherweise mit Kategorie SFN abgerechnet wurde.
Mit der neuen Funktion können Sie die Korrektur wie folgt vornehmen:
1.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > ELM > Grenzgänger > Korrektur .

2.Geben Sie die gewünschten Angaben ein.
3.Speichern Sie mit Klick auf Ok .

4.Schliessen Sie mit Klick auf Ok ab.
Die Korrekturfunktion passt in den ausgewählten Lohnabrechnungen den Wert «LOH_LohnabrechPos.QSTGrenzgaengerMsg» auf 1 oder 0 an, je nachdem ob man «ja» oder «nein» auswählt.