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Telearbeit FR |
Aufgrund eines neuen Abkommens zwischen der Schweiz und Frankreich muss neu für alle Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Frankreich und Arbeitsort in der Schweiz der Anteil Telearbeit (Homeoffice) gemeldet werden. Dazu steht Ihnen in Proffix Px5 ein neues Feld zur Verfügung:
1.Starten Sie die Lohnbuchhaltung und öffnen Sie einen entsprechenden Mitarbeiter.
2.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > Steuern > Quellensteuer .

3.Ganz unten im Bereich Grenzgänger finden Sie das neue Feld Anteil Telearbeit.
4.Speichern Sie mit Klick auf Ok .
Hinweise: ▪Dieser Wert muss für jede Person mit Wohnsitz in Frankreich ausgefüllt werden. ▪Bitte beachten Sie, dass falls die Telearbeit die Grenze von 40% pro Kalenderjahr überschreitet, muss der Arbeitgeber die Situation des betroffenen Arbeitnehmer neu beurteilen. Bitte informeiren Sie sich beim kantonalen Steueramt über das weitere Vorgehen. |
Tipp: ▪Der Wert wird auf den Lohnabrechnungen historisiert und kann monatlich angepasst werden. Für die Meldung wird der Jahresdurchschnitt ermittelt. |
Weitere Funktionen:
In der neuen Funktion Grenzgänger Korrektur, mit der Grenzgänger-Meldungen auf Lohnabrechnungen korrigiert werden kann, ist das Feld Anteil Telearbeit ebenfalls vorhanden. 1.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > ELM > Grenzgänger > Korrektur
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Bei den Lohnmeldungen steht eine neue Option Telearbeit Frankreich zur Verfügung. 1.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > ELM > Jahresmeldung > Lohnmeldung übermitteln
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Falls der Betrieb eine öffentlich-rechtliche Institution ist, muss diese neue Option in den Einstellungen aktiviert werden. Personen mit CH-Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in Frankreich werden dann bei der Telearbeits-Meldung NICHT übermittelt. 1.Wählen Sie Einstellungen > Lohnbuchhaltung > Firma / Versicherungen > Firma.
2.Aktivieren Sie die Option Öffentlich-rechtliche Institution. 3.Speichern Sie mit Klick auf Änderungen speichern. |