MWST Anpassungen

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MWST Anpassungen

MWST Anpassungen

Ab dem 1. Januar 2025 treten das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz, die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung und diverse weitere wichtige Änderungen in Kraft.

▪Onlinepflicht: Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen die MWST online via ePortal abrechnen. Das Abrechnungsformular kann nicht mehr auf Papier bestellt werden.

▪Jährliche Abrechnung: Bisher konnte die MWST vierteljährlich, halbjährlich oder monatlich abgerechnet werden. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5'005'000.00 auf Antrag hin die MWST jährlich abrechnen. Um von der jährlichen Abrechnung profitieren zu können, müssen die bisherigen und künftigen MWST Abrechnungen fristgerecht eingereicht und vollumfänglich bezahlt worden sein resp. werden. Der Antrag für die jährliche Abrechnung kann ab Januar 2025 im ePortal beantragt werden. Damit bereits für das Jahr 2025 jährlich abgerechnet werden darf, muss der Antrag bis spätestens am 28. Februar 2025 eingereicht werden. Neu steuerpflichtige Personen haben nach der Zustellung der MWST-Nummer 60 Tage Zeit, um die jährliche Abrechnung via ePortal zu beantragen.

▪Steuersatzanpassungen: Des Weiteren wurden einzelne Saldo- und Pauschalsteuersätze überprüft und von der ESTV neu festgelegt.

Toggle-auf_16x16_blackNeues MWST Formular
Toggle-auf_16x16_blackEinstellung zur jährlichen MWST Abrechnung