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Vergütungsfreigaben verwalten |
Wenn Sie die Belege von bestimmten Personen für die Vergütung freigeben wollen, dann müssen Sie zuerst definieren, wer bis zu welchem Betrag die Belege freigeben darf.
Die Belege können betragsabhängig von einer oder auch von mehreren Personen freigegeben werden. Sind diese Freigaben definiert, können die entsprechenden Personen diese mit der Funktion Kreditorenbuchhaltung > Extras > Belege> Für Vergütung freigeben entsprechend für die Bezahlung freigeben.
Die Freigaben können über das Modul Hilfstabellen verwaltet werden.
In der Kreditorenbuchhaltung finden Sie dazu die Registerkarte Hilfstabellen > Hilfstabellen > Kreditorenbuchhaltung > Freigaben.
1.Klicken Sie auf Neu , um einen neuen Eintrag zu erstellen.
2.Oder wählen Sie einen Eintrag in der Tabelle und klicken Sie auf Ändern .
3.Das Erfassungsfenster sieht wie folgt aus:
4.Ändern Sie den Eintrag wie gewünscht.
5.Klicken Sie auf Ok , um zu speichern.
Betrag bis Geben Sie hier den Betrag ein, bis zu welchem Betrag die Belege durch den angegebenen Sachbearbeiter freigegeben werden dürfen. Sachbearbeiter In diesem Feld geben Sie den Sachbearbeiter ein, welcher die Belege bis zum angegebenen Betrag freigeben darf. Ist die Option Direktfreigabe gesetzt, muss kein Sachbearbeiter definiert werden. Stellvertreter Zusätzlich zum Sachbearbeiter können Sie einen Stellvertreter definieren, welcher die Belege bis zum angegebenen Betrag freigeben darf. Somit können der Sachbearbeiter und der Stellvertreter die Belege freigeben. Freigabe Es stehen drei Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung: Direktfreigabe: Wenn Sie diese Auswahl treffen, wird ein Beleg bis zu diesem Betrag automatisch freigegeben. Es bedarf also keiner Freigabe mehr für solche Belege. Einzelfreigabe: Wählen Sie diese Auswahl, dann kann ein Beleg bis zum angegebenen Betrag von einem Sachbearbeiter oder vom Stellvertreter freigegeben werden. Sie können mehrere Sachbearbeiter und Stellvertreter definieren, welche die Belege freigeben können. Wenn einer von diesen Sachbearbeitern oder Stellvertretern den Beleg freigibt, dann kann dieser mit einer Vergütung bezahlt werden. Mehrfachfreigabe: Wählen Sie diese Auswahl, dann müssen sämtliche Sachbearbeiter oder deren Stellvertreter den Beleg freigeben, damit dieser bezahlt werden kann.
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