Jahr
Bestimmen Sie das Jahr, welches Sie übermitteln wollen.
Lohnausweis
Falls Sie ein Rektifikat des Lohnausweises versenden wollen, aktivieren Sie zunächst die Option Rektifikat Lohnausweis. Danach können Sie in diesem Feld das definitiv erstellte Rektifikat auswählen.
Testdaten
Diese Option wird nur für allfällige Supportfälle von unseren Kundendienstmitarbeitern benötigt.
Kontaktperson
Geben Sie hier die Angaben einer Kontaktperson ein. Telefonnummer und Name sind zwingend. Sie können auch eine E-Mail-Adresse angeben und die Option E-Mail senden wählen. Somit erhalten Sie ein E-Mail von Ihrem Distributor.
Verfahren
Hier bestimmen Sie das Verfahren für die Übermittlung der ELM-Daten. Standardmässig wird mit dem PIV-Verfahren alles übermittelt. Im EIV-Verfahren wird eine entsprechende Datei generiert, die Sie dann manuell übermitteln können. Wenn Sie diese Variante wählen, können Sie auswählen, wo diese Datei gespeichert werden soll.
Bemerkungen
In diesem Feld können Sie beliebige Bemerkungen eingeben, die den Versicherern übermittelt werden.
Daten unvollständig
Diese Option wird nur in den Domänen UVG, UVGZ und KTG verwendet. Wenn Sie diese Option aktivieren, signalisiert es dem Versicherer, dass die Lohnmeldung nicht vollständig ist und Sie manuelle Ergänzungen vornehmen möchten (z.B. für Schüler oder Schnupperlernende, die in der Unfallversicherung abgerechnet werden müssen, jedoch nicht als Mitarbeiter erfasst wurden). Der Versicherer wird Ihnen daraufhin die Komplettierung via Web-Applikation anbieten.
Wenn Sie die Option nicht aktivieren, sind keine Ergänzungen mehr notwendig. Es ist dem Versicherer jedoch vorbehalten, nach seinem Ermessen trotzdem eine zusätzliche Bestätigung in der Web-Applikation zu verlangen.
Daten übermitteln von
Hier bestimmen Sie, welche Daten an welche Institutionen übermittelt werden sollen. Die aktuelle Liste der Datenempfänger finden Sie hier: https://www.swissdec.ch/receiver
•AHV: Lohnmeldung an die AHV-Ausgleichskasse. Sie sollten die AHV- und FAK-Meldungen nach Möglichkeit kombiniert übermitteln, weil die Ausgleichskasse.
•FAK: Lohnmeldung an die FAK-Ausgleichskassen der Arbeitsort-Kantone.
•UVG: Lohnmeldung an den UVG-Versicherer
•UVGZ: Lohnmeldung an den UVGZ-Versicherer
•KTG: Lohnmeldung an den KTG-Versicherer
•Steuer: Meldung der Lohnausweise an die Kantonalen Steuerverwaltungen gemäss Wohnsitz der Mitarbeitenden. Folgende Kantone verlangen die Einsendung des Lohnausweises durch die Betriebe: BE, BS, LU, NE, VS, FR, JU, SO, VD (Wohnsitz Mitarbeitende). Folgende Kantone verlangen die Einsendung des Lohnausweises durch die Betriebe, wenn die Mitarbeitenden im Ausland wohnen: JU, VD (Betriebssitz).
•Grenzgänger: Lohnmeldung der als Grenzgänger registrierten Personen an die Kantonalen Steuerverwaltungen (QST-Tarifcode SFN). Folgende Kantone verlangen die Grenzgängermeldung zur Abrechnung der Steuern mit Frankreich: BE, BL, BS, NE, JU, SO, VD, VS. Folgende Kantone verlangen die Grenzgängermeldung zur Abrechnung der Steuern mit Italien: GR, TI, VS.
•Telearbeit Frankreich: Lohnmeldung mit dem Anteil Telearbeit aller Arbeitnehmenden, die in Frankreich ansässig sind und deren üblicher Arbeitsort in der Schweiz liegt. Gilt für alle Kantone (Betriebssitz) |