In der Lohnbuchhaltung > ELM > Quellensteuer stehen Ihnen diverse Funktionen im Zusammenhand mit Quellensteuer-Meldungen an die Steuerverwaltung zur Verfügung. Sie können Quellensteuer-Mutationen melden, Korrekturen vornehmen, Quellensteuer-Abrechnungen übermitteln und Rückmeldungen zu Quellensteuer-Meldungen abholen.
Was möchten Sie tun?
Wenn bei einem quellensteuerpflichtigen Mitarbeiter gewissen Änderungen vorgenommen werden, müssen diese dem Steueramt gemeldet werden. Werden solche relevanten Daten beim Mitarbeiter geändert, erscheint eine Meldung mit der Frage, ob Sie eine Mutation erfassen wollen. Sie können solche Mutationen aber auch manuell definieren. So erfasste Quellensteuer-Mutationen werden bei der Übermittlung der Quellensteuer-Abrechnung ebenfalls an das Steueramt übermittelt.
Um solche Mutationen zu erstellen, gehen Sie wie folgt vor:
1.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > ELM > Quellensteuer > Mutationen .
2.Klicken Sie auf die Funktion Quellensteuer-Mutation Neu .
3.Füllen Sie die benötigen Angaben aus.
4.Klicken Sie auf Ok , um die Mutation zu speichern.
Periode
Geben Sie hier die Lohnperiode ein, in welcher die Mutation übermittelt werden soll.
Mitarbeiter
Hier geben Sie den Mitarbeiter ein, für den Sie die Mutation erfassen wollen.
Mutation
Wählen Sie hier die Art der Mutation aus. Sie können «Eintritt», «Austritt» oder «Mutation» wählen.
Eintritts- /Austritts-/Mutationsgrund
Wenn Sie als Mutation Eintritt gewählt haben, müssen Sie hier den Eintrittsgrund auswählen.
Wenn Sie als Mutation Austritt gewählt haben, müssen Sie hier den Austrittsgrund auswählen.
Wenn Sie als Mutation Mutation gewählt haben, müssen Sie hier die Mutationsart auswählen. Damit bestimmen Sie, welche Angaben des Mitarbeiters geändert haben.
Der Mutationsgrund Wechsel Einkünfte Partner CH/EX ist zu übermitteln, wenn
1.qsP wohnt in einer italienischen Grenzgemeinde (gemäss abschliessender Liste) und arbeitet in der Schweiz
2.Der Partner ist erwerbstätig und
3.Der Arbeitsort des Partners wechselt von CH in irgendein anderes Land oder umgekehrt.
QST Kanton
Falls bei einem Ein- oder Austrittsgrund «Kantonswechsel» gewählt wurde, müssen Sie hier den Kanton eingeben, von dem der Mitarbeiter ausgetreten bzw. in welchen der Mitarbeiter eingetreten ist.
Gültig ab
In diesem Feld geben Sie an, ab wann die Mutation bzw. der Ein-/Austritt gültig ist. Bei einem Eintritt in das Unternehmen sowie bei einem Austritt aus dem Unternehmen wird das effektive Ein-/Austrittsdatum angegeben. Im Falle eines untermonatigen Ein-/Austritts wird das satzbestimmende Einkommen in der definitiven Lohnabrechnung gerechnet.
Bei einem Kantonswechsel erfolgt der Übertritt zum neuen Kanton immer auf den 1. des Folgemonats.
Beispiel: Mitarbeiter hat Kantonswechsel am 02.04.2021 von SG nach ZH: Austrittsmeldung an SG «gültig ab» 30.04.2021 und Eintrittsmeldung an ZH «gültig ab» 01.05.2021.
Mutationen bei der quellensteuerpflichtigen Person, die eine neue Tarifeinstufung zur Folge haben, sind steuerrechtlich erst im auf die Änderung folgenden Monat zu berücksichtigen.
Beispiel: Mitarbeiter heiratet am 15.07.2021: Mutationsart = Zivilstand / Datum Gültig ab = 01.08.2021.
übermittelt
Diese Option zeigt an, ob diese Mutation bereits an das Steueramt übermittelt wurde.
Tipp:
▪Mit F4 oder Klick auf Suchfenster öffnen gelangen Sie jeweils in die Hilfstabellen oder ins jeweilige Modul. |
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Exkurs
Anwendungsfall
Der Mitarbeiter X wurde per 01.11.2021 eingestellt. Der Betrieb hat im November 2021 keine Quellensteuer abgerechnet. Im Dezember 2021 wird klar, dass der Mitarbeiter QST-pflichtig wäre. Seit Eintritt hat sich an den persönlichen Verhältnissen des Mitarbeiters nichts geändert, er ist ledig und hat keine Kinder. Er wohnt im Kanton ZH (Monatsmodell). Der Mitarbeiter verdient 6'000.00 pro Monat.
Vorgehen
1.Erfassen Sie die zusätzlichen Personendaten für die Quellensteuer in der Mitarbeiter Verwaltung.
2.Erfassen Sie eine Eintrittsmeldung mit folgenden Angaben: Periode: 202112, Mitarbeiter: (X), Mutation: Eintritt, Eintrittsgrund: Eintritt in das Unternehmen, Gültig ab: 01.11.2021.
3.Bestätigen Sie den Hinweis betreffend Gültig-ab-Datum mit Klick auf Ja, da es sich hier um eine solche Ausnahme handelt.
4.Erfassen Sie eine QST-Korrektur mit folgenden Angaben: Periode: 202112, Mitarbeiter: (X), Korrektur Periode: 202111, Quellensteuer-Code: ZH/A0N, QST-Lohn +/-: 6000.00, QST-Satz-Basis: 6000.00.
Hinweis QST-Korrektur bei fälschlicherweise nicht abgerechneter QST
Wenn einer der nachstehenden Punkte zutrifft, müssen die Lohnabrechnungen für den entsprechenden Mitarbeiter zurückgesetzt und neu erstellt werden, weil dann bestimmte Berechnungsfaktoren für das Korrekturverfahren in der Datenbank fehlen (keine Korrektur möglich). In diesen Fällen müssen Sie nach dem Erstellen der neuen Lohnabrechnung eine Ersatzabrechnung für die betreffende Periode an die Kantonale Steuerverwaltung schicken. Bitte nehmen Sie vorgängig mit dem Steueramt Kontakt auf und schicken danach Sie eine Ersatzabrechnung für die betreffende Periode an die Kantonale Steuerverwaltung.
▪QST-Kanton rechnet im Jahresmodell ab (Kantone FR, GE, TI, VD, VS).
▪Mitarbeiter hat Ausscheidung von Arbeitstagen im Ausland.
▪Mitarbeiter hat die QST-Gemeinde bzw. den QST-Kanton während der Zeit gewechselt in der keine QST abgerechnet wurde.
▪Veränderung der persönlichen Verhältnisse mit Einfluss auf den QST-Tarif (z.B. Heirat, Kinder usw.) während der Zeit, in der keine QST abgerechnet wurde.
▪die Liste ist möglicherweise nicht abschliessend. Lassen Sie sich vom Kundendienst Ihres Proffix Partners beraten.
Spezialfall: Mitarbeiter hat andere Arbeitgeber und der QST-SB-Lohn muss auf den Gesamt-Beschäftigungsgrad hochgerechnet werden: Diese Hochrechnung muss manuell erfolgen! Erfassen Sie den auf den Gesamt-Beschäftigungsgrad hochgerechneten satzbestimmenden Lohn in der Korrektur.
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Tipp:
▪Bitte wenden Sie sich bezüglich Fragen zum Zurücksetzen der Lohnabrechnung an den Kundendienst Ihres Proffix Partners. Insbesondere wenn mehrere Monate betroffen sind, sind mehrere spezielle Faktoren zu beachten. |
Benötigen Sie weitere Hilfe? Verwandte Themen:
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▪Quellensteuer - Mutationen
▪Quellensteuer - Korrekturen |
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Im Fenster ELM > Quellensteuer > Korrekturen können Sie eine Korrektur erfassen, die auf der Lohnabrechnung gezeigt und an die KSTV übermittelt werden soll.
Wenn Sie bei einer Lohnabrechnung eine falsche Quellensteuer-Berechnung ausgeführt haben, können Sie diese in einer nachfolgenden Lohnabrechnung entsprechend korrigieren. Solche Korrekturen werden bei der Übermittlung der Quellensteuer-Abrechnung ebenfalls an das Steueramt übermittelt. Es kann auch sein, dass bei einer Rückmeldung vom Steueramt Korrekturen gemeldet werden. Diese müssen dann ebenfalls erfasst und bei der nächsten Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Sie können verschiedene Korrektur-Formen definieren. Es ist z.B. möglich, einen falsch verwendeten Quellensteuer-Code, falsche Abzüge oder auch falsche Quellensteuer-Löhne zu korrigieren.
Um solche Korrekturen zu erstellen, gehen Sie wie folgt vor:
1.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > ELM > Quellensteuer > Korrekturen .
2.Klicken Sie auf die Funktion Quellensteuer-Korrektur Neu .
3.Füllen Sie die benötigen Angaben aus.
4.Klicken Sie auf Ok , um die Korrektur zu speichern.
Periode
Geben Sie hier die Lohnperiode ein, in welcher die Korrektur übermittelt werden soll.
Mitarbeiter
Hier geben Sie den Mitarbeiter ein, für den Sie die Korrektur erfassen wollen.
Korrektur Periode
In diesem Feld müssen Sie die Lohnperiode eingeben, welche korrigiert werden soll.
Quellensteuer-Code
Falls Sie in der angegebenen Periode einen falschen Quellensteuer-Code oder eine falsche QST-Kategorie verwendet haben, geben Sie hier den korrekten Code ein. Die restlichen Felder können leer gelassen werden. Bei der Lohnabrechnung wird automatisch die Differenz zwischen dem alten und dem neuen Tarifcode berechnet und der entsprechende QST-Abzug auf der Lohnabrechnung korrigiert. Es ist nicht möglich, gleichzeitig einen Quellensteuer-Code und eine QST-Kategorie zu erfassen.
QST-Kategorie
Falls Sie in der angegebenen Periode einen falschen Quellensteuer-Code oder eine falsche QST-Kategorie verwendet haben, geben Sie hier die korrekte QST-Kategorie ein. Die restlichen Felder können leer gelassen werden. Bei der Lohnabrechnung wird automatisch die Differenz zwischen dem alten Quellensteuer-Code bzw. der alten QST-Kategorie und der neuen QST-Kategorie berechnet und der entsprechende QST-Abzug auf der Lohnabrechnung korrigiert. Es ist nicht möglich, gleichzeitig einen Quellensteuer-Code und eine QST-Kategorie zu erfassen.
QST-Lohn +/-
Ist in der angegebenen Periode ein falscher QST-Lohn für den Abzug verwendet worden, können Sie hier die Differenz zum richtigen QST-Lohn angeben.
Der QST-Lohn entspricht dem "periodischen steuerbaren Einkommen". Leistungen, die in den Ziffern 1, 2 oder 7 des Lohnausweises aufzuführen sind, gelten in der Regel als periodisch (z.B. Monatslohn). Sie werden bei einem untermonatigen Ein-/Austritt auf einen vollen Monat hochgerechnet.
Leistungen, die in der Ziffer 6 des Lohnausweises aufzuführen sind, gelten je nach Charakter der Leistung als aperiodisch oder periodisch.
Falls Sie in der Korrektur Periode eine Ausscheidung von Auslandtagen vorgenommen haben, wird das steuerbare Einkommen automatisch reduziert. Erfassen Sie daher den QST-Lohn, wie wenn die Person 100% in der Schweiz gearbeitet hätte.
QST-Lohn aper. +/-
Hier können Sie den Differenzbetrag zum richtigen aperiodischen QST-Lohn erfassen.
▪Leistungen, die in den Ziffern 3, 4 oder 5 des Lohnausweises aufzuführen sind, gelten in der Regel als aperiodisch (z.B. Bonus). Sie werden bei einem untermonatigen Ein-/Austritt nicht auf den vollen Monat hochgerechnet.
▪Leistungen, die in der Ziffer 6 des Lohnausweises aufzuführen sind, gelten je nach Charakter der Leistung als aperiodisch oder periodisch.
QST-Satz-Basis
Hier können Sie den QST-satzbestimmenden-Lohn erfassen (Abk.: QST-SB-Lohn). Diese Angabe wird nur benötigt, wenn der satzbestimmende Lohn für die Korrekturperiode nicht automatisch ermittelt werden kann. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Sie eine Lohnabrechnung ohne QST-Code erstellt haben, der Mitarbeiter in jenem Monat aber QST-pflichtig gewesen wäre.
Sie müssen den gesamten gültigen QST-SB-Lohn erfassen, nicht den Differenzbetrag. Der Wert ersetzt den allfällig in der Lohnsumme QST-Satz-Basis vorhandenen Wert für die Berechnung der Korrektur.
QST-Prozent
Die Angabe QST-Prozent entspricht dem anzuwendenden "Steuersatz". Dieser wird aufgrund des gewählten Tarifcodes bzw. der QST-Kategorie automatisch ermittelt, daher können Sie dieses Feld meistens leer lassen. Falls Sie im neuen Jahr die neuen Tariftabellen importiert haben und Ihre Korrektur das Vorjahr mit einem anderen Steuersatz betrifft, müssen Sie hier den Steuersatz des Vorjahres erfassen. Die Berechnung erfolgt dann mit dem erfassten Steuersatz, anstatt mit dem aus der Tariftabelle.
QST-Abzug +/-
Sie können in diesem Feld eine Korrektur des QST-Abzugs vornehmen. Geben Sie den zusätzlichen Abzug oder die Rückvergütung (Differenzbetrag +/-) ein. Lassen Sie dann die anderen Felder mit den Berechnungsfaktoren (QST-Code, QST-Lohn usw.) leer.
Der QST-Abzug entspricht dem Betrag, der dem Mitarbeiter vom Lohn abgezogen wird. Er ist das Resultat der QST-Berechnung, die verschiedene Faktoren berücksichtigt (die Berechnungsfaktoren sind unter anderem: QST-Code, QST-Kategorie, QST-Lohn +/-, QST-Lohn aper. +/- und QST-Prozent). Sie können dieses Feld daher leer lassen, wenn Sie bereits eine der obigen Angaben erfasst haben. Falls Sie es dennoch abfüllen, wird die Angabe ignoriert, da die Berechnungsfaktoren und das Resultat nicht voneinander abweichen dürfen.
Wenn Sie anstelle der Berechnungsfaktoren nur den QST-Abzug erfassen wollen, lassen Sie die Felder QST-Code, QST-Kategorie, QST-Lohn +/- (aper.) und QST-Prozent leer. Ausgehend vom QST-Betrag wird dann der Steuersatz (QST-Prozent) automatisch ermittelt. Der QST-Lohn, der Tarifcode und der QST-SB-Lohn bleiben unverändert.
Korrektur von KSTV gemeldet
Markieren Sie diese Option, wenn die Kantonale Steuerverwaltung (KSTV) Ihnen eine Rechnung mit bereits korrigierten Beträgen zugestellt hat. Der Rechnungsbetrag der KSTV ist demnach nicht identisch mit der von Ihnen eingereichten Abrechnung. Durch Aktivierung dieser Option bestätigen Sie in der nächsten QST-Abrechnung, dass Sie die Korrektur in der Lohnbuchhaltung ausgeführt haben.
Falls die KSTV Ihnen nur eine Aufforderung zur Korrektur geschickt hat, ohne diese auf der Abrechnung zu berücksichtigen (z.B. Tarifmitteilung), müssen Sie diese Option deaktiviert lassen. Wenn Sie selber einen Fehler festgestellt haben, lassen Sie diese Option ebenfalls deaktiviert.
Hinweis:
▪Es kann nur eine Quellensteuer- Korrektur pro Korrektur Periode und Periode/Mitarbeiter erfasst werden. |
Tipp:
▪Mit F4 oder Klick auf Suchfenster öffnen gelangen Sie jeweils in die Hilfstabellen oder ins jeweilige Modul. |
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Exkurs
Anwendungsfall
Der Arbeitgeber erhält die «Attestation de résidence» des Mitarbeiters erst im dritten Anstellungsmonat.
Ausgangslage
Der Mitarbeiter ist Tagesaufenthalter und arbeitet im Kanton BS. Es handelt sich um einen Grenzkanton zu Frankreich mit der Sondervereinbarung gemäss Doppelbesteuerungsabkommen CH-FR, dass Grenzgänger in der Schweiz keine Quellensteuer zahlen. Die Person muss jährlich eine Wohnsitzbescheinigung («Attestation de résidence») vorweisen.
Da Sie als Arbeitgeber seit Eintritt ins Unternehmen am 01.06.2022 keine Wohnsitzbescheinigung erhalten haben, wurde der Lohn mit dem QST-Tarif A0Y abgerechnet. Nun erhalten Sie zwei Monate später das benötigte Dokument zur Steuerbefreiung in der Schweiz.
Vorgehen
Erfassen Sie die Korrekturen für die Monate Juni und Juli, damit im August der QST-Abzug zurückvergütet wird.
1.Klicken Sie auf Lohnbuchhalung ELM > Quellensteuer > Korrekturen .
2.Klick auf Quellensteuer-Korrektur > Neu , um das Fenster Quellensteuer-Korrekturen verwalten zu öffnen.
3.Erfassen Sie im Feld Periode die aktuelle Lohnperiode, in der die Korrekturen abgerechnet werden sollen (202208)
4.Erfassen Sie den Mitarbeiter.
5.Erfassen Sie im Feld Korrektur Periode die Lohnperiode, die Sie korrigieren müssen. Da in diesem Beispiel zwei Perioden zu korrigieren sind, erfassen Sie für jede eine separate Korrektur (202206 und 202207).
6.Erfassen Sie im Auswahlfeld QST-Kategorie die Option Sondervereinbarung mit Frankreich … (SFN).
7.Klicken Sie auf Ok
8.Kopieren Sie die eben erfasste Korrektur und passen Sie die Korrektur Periode auf den zweiten Monat an (202207).
9.Klicken Sie auf Ok
10.Überprüfen Sie die Lohnabrechnung. Es wird nun keine ordentliche QST abgerechnet und der zuvor abgezogene Betrag wird dem Mitarbeiter zurückvergütet.
11.Nachdem die Lohnabrechnung definitiv erstellt wurde, können Sie in den Bereichen QST-Berechnung alt und QST-Berechnung neu des Fensters Quellensteuer-Korrekturen verwalten die berechneten Beträge nachprüfen. Diese Daten werden mit der Monatsmeldung an die KSTV übermittelt.
Hinweise:
▪Für Personen mit der QST-Kategorie SFN muss im Rahmen der Jahreslohnmeldungen eine Grenzgänger-Meldung gemacht werden. Bitte wenden Sie sich an den Kundendienst, damit die Grenzgänger-Meldung in den zu korrigierenden Perioden nachgeführt wird. Diese Korrektur können Sie als Anwender nicht selbst vornehmen.
▪Alternativ dazu können Sie die Grenzgänger-Meldung manuell senden (ohne ELM). |
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Anwendungsfall
Der Betrieb hat fälschlicherweise Quellensteuer abgerechnet, obwohl der Mitarbeiter gar nicht quellensteuerpflichtig ist
Ausgangslage
Der Mitarbeiter konnte beim Eintritt in das Unternehmen seinen Aufenthaltsstatus nicht nachweisen, d.h. er hat Ihnen kein Ausweisdokument gezeigt. Sie haben daher im ersten Monat die Quellensteuer für ihn abgerechnet mit dem Tarif A0Y. Nach der Monatsmeldung an die KSTV erhalten Sie die Rückmeldung, dass die Person eine Niederlassungsbewilligung (Kategorie C) hat und daher nicht quellensteuerpflichtig ist.
Vorgehen
Erfassen Sie vor der zweiten Lohnabrechnung eine Korrektur für diesen Mitarbeiter mit der vordefinierten QST-Kategorie «Nicht quellensteuerpflichtig … (NOY)», um ihm den zuvor abgezogenen QST-Betrag zurückzuvergüten.
1.Öffnen Sie Lohnbuchhaltung > Start > Verwaltung > Mitarbeiter .
2.Selektieren Sie den betroffenen Mitarbeiter.
3.Klicken Sie auf Mitarbeiter > Register > Lohnbuchhaltung.
4.Wählen Sie Quellensteuer .
5.Ändern Sie die Aufenthaltskategorie in «Niedergelassene (Kat. C)».
6.Bestätigen Sie mit Klick auf Ok
7.Entfernen Sie den QST-Tarifcode.
8.Erfassen Sie die QST-Kategorie «Nicht quellensteuerpflichtig … (NOY)».
9.Bestätigen Sie mit Klick auf Ok
10.Bestätigen Sie die Frage, ob Sie eine Mutation erfassen wollen mit Ja.
11..Wählen Sie im Feld Mutation die Option «Austritt».
12.Wählen Sie im Feld Austrittsgrund «Niederlassung C».
13.Erfassen Sie im Feld Gültig ab das Eintrittsdatum des Mitarbeiters (da er ja seit Eintritt schon die C-Bewilligung hat und gar nicht QST-pflichtig war).
14.Bestätigen Sie mit Klick auf Ok
15.Nun erscheint erneut die Frage, ob Sie eine Mutation erfassen wollen. Da Sie das schon gemacht haben, klicken Sie hier auf Nein.
16.Schliessen Sie das Fenster Mitarbeiter verwalten.
17.Öffnen Sie ELM > Quellensteuer > Korrekturen .
18.Klick auf Quellensteuer-Korrektur > Neu .
19.Erfassen Sie im Feld Periode die aktuelle Lohnperiode, in der die Korrekturen abgerechnet werden sollen.
20.Erfassen Sie den Mitarbeiter.
21.Erfassen Sie im Feld Korrektur Periode die Lohnperiode, die Sie korrigieren müssen.
22.Erfassen Sie unter QST-Kategorie die Option «Nicht quellensteuerpflichtig … (NOY)».
23.Erfassen Sie im Feld QST-Lohn +/- das steuerbare Einkommen der zu korrigierenden Periode mit negativem Vorzeichen.
24.Da diese Korrekturanweisung von der KSTV kommt, aktivieren Sie «Korrektur von KSTV gemeldet».
25.Klicken Sie auf Ok .
26.Überprüfen Sie die Lohnabrechnung mit der Korrektur. Es wird nun keine ordentliche QST abgerechnet und der zuvor abgezogene Betrag wird dem Mitarbeiter zurückvergütet.
27.Nachdem die Lohnabrechnung definitiv erstellt wurde, können Sie in den Bereichen QST-Berechnung alt und QST-Berechnung neu des Fensters Quellensteuer-Korrekturen verwalten die berechneten Beträge nachprüfen. Diese Daten werden mit der Monatsmeldung an die KSTV übermittelt.
28.Entfernen Sie vor dem Erstellen der nächsten Lohnabrechnung die QST-Kategorie NOY bei diesem Mitarbeiter. Damit wird er künftig bei der QST-Abrechnung nicht mehr berücksichtigt. |
Anwendungsfall
Der Mitarbeiter X wurde per 01.11.2021 eingestellt. Der Betrieb hat im November 2021 keine Quellensteuer abgerechnet. Im Dezember 2021 wird klar, dass der Mitarbeiter QST-pflichtig wäre. Seit Eintritt hat sich an den persönlichen Verhältnissen des Mitarbeiters nichts geändert, er ist ledig und hat keine Kinder. Er wohnt im Kanton ZH (Monatsmodell). Der Mitarbeiter verdient 6'000.00 pro Monat.
Vorgehen
1.Erfassen Sie die zusätzlichen Personendaten für die Quellensteuer in der Mitarbeiter Verwaltung.
2.Erfassen Sie eine Eintrittsmeldung mit folgenden Angaben: Periode: 202112, Mitarbeiter: (X), Mutation: Eintritt, Eintrittsgrund: Eintritt in das Unternehmen, Gültig ab: 01.11.2021.
3.Bestätigen Sie den Hinweis betreffend Gültig-ab-Datum mit Klick auf Ja, da es sich hier um eine solche Ausnahme handelt.
4.Erfassen Sie eine QST-Korrektur mit folgenden Angaben: Periode: 202112, Mitarbeiter: (X), Korrektur Periode: 202111, Quellensteuer-Code: ZH/A0N, QST-Lohn +/-: 6000.00, QST-Satz-Basis: 6000.00.
Hinweis QST-Korrektur bei fälschlicherweise nicht abgerechneter QST
Wenn einer der nachstehenden Punkte zutrifft, müssen die Lohnabrechnungen für den entsprechenden Mitarbeiter zurückgesetzt und neu erstellt werden, weil dann bestimmte Berechnungsfaktoren für das Korrekturverfahren in der Datenbank fehlen (keine Korrektur möglich). In diesen Fällen müssen Sie nach dem Erstellen der neuen Lohnabrechnung eine Ersatzabrechnung für die betreffende Periode an die Kantonale Steuerverwaltung schicken. Bitte nehmen Sie vorgängig mit dem Steueramt Kontakt auf und schicken danach Sie eine Ersatzabrechnung für die betreffende Periode an die Kantonale Steuerverwaltung.
▪QST-Kanton rechnet im Jahresmodell ab (Kantone FR, GE, TI, VD, VS).
▪Mitarbeiter hat Ausscheidung von Arbeitstagen im Ausland.
▪Mitarbeiter hat die QST-Gemeinde bzw. den QST-Kanton während der Zeit gewechselt in der keine QST abgerechnet wurde.
▪Veränderung der persönlichen Verhältnisse mit Einfluss auf den QST-Tarif (z.B. Heirat, Kinder usw.) während der Zeit, in der keine QST abgerechnet wurde.
▪die Liste ist möglicherweise nicht abschliessend. Lassen Sie sich vom Kundendienst Ihres Proffix Partners beraten.
Spezialfall: Mitarbeiter hat andere Arbeitgeber und der QST-SB-Lohn muss auf den Gesamt-Beschäftigungsgrad hochgerechnet werden: Diese Hochrechnung muss manuell erfolgen! Erfassen Sie den auf den Gesamt-Beschäftigungsgrad hochgerechneten satzbestimmenden Lohn in der Korrektur.
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Tipp:
▪Bitte wenden Sie sich bezüglich Fragen zum Zurücksetzen der Lohnabrechnung an den Kundendienst Ihres Proffix Partners. Insbesondere wenn mehrere Monate betroffen sind, sind mehrere spezielle Faktoren zu beachten. |
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Sie können Ihre Quellensteuer-Abrechnung über ELM elektronisch an die kantonale Steuerverwaltung übermitteln.
Um eine Quellensteuer-Abrechnung zu übermitteln, gehen Sie wie folgt vor:
1.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > ELM > Quellensteuer > Abrechnung übermitteln .
2.Füllen Sie die benötigten Angaben aus.
3.Mit einem Klick auf Übermitteln , wird die Quellensteuer-Abrechnung übermittelt.
4.Klicken Sie auf Ok.
5.Nun überprüft die Steuerverwaltung die Abrechnung und stellt eine Rückmeldung bereit. Nach ein paar Tagen können Sie diese abholen. Die Abholung starten Sie unter Lohnbuchhaltung > ELM > Quellensteuer > Rückmeldung .
Hinweis:
▪Mit der Option Testendaten können Daten übermittelt werden, ohne dass diese von der Steuerverwaltung überprüft werden. |
Tipp:
▪Da die Übermittlung und Verarbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt, können folgende Hinweise angezeigt werden. In diesem Falle empfehlen wir Ihnen, die nachfolgenden Schritte Quellensteuer-Abrechnung bestätigen durchzuführen.
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Periode
Geben Sie die Lohnperiode ein, die Sie übermitteln wollen. Es wird automatisch die zuletzt abgerechnete Lohnperiode vorgeschlagen.
Testdaten
Diese Option wird nur für allfällige Supportfälle von unseren Kundendienstmitarbeitern benötigt.
Kontaktperson
Geben Sie hier die Angaben einer Kontaktperson ein. Telefonnummer und Name sind zwingend. Sie können auch eine E-Mail-Adresse angeben und die Option E-Mail senden wählen. Somit erhalten Sie ein E-Mail von Ihrem Distributor.
Verfahren
Hier bestimmen Sie das Verfahren für die Übermittlung der Quellensteuer-Daten. Standardmässig wird mit dem PIV-Verfahren alles übermittelt. Im EIV-Verfahren wird eine entsprechende Datei generiert, die Sie dann manuell übermitteln können. Wenn Sie diese Variante wählen, können Sie auswählen, wo diese Datei gespeichert werden soll.
Bemerkungen
In diesem Feld können Sie beliebige Bemerkungen eingeben, die der Steuerverwaltung übermittelt werden.
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Da die Verarbeitung der Daten länger dauern kann, bleibt der Status einer Quellensteuer-Abrechnungsübermittlung auf In Verarbeitung. Ihnen wird nach der Übermittlung der Quellensteuer-Abrechnung ein Hinweis angezeigt uns Sie müssen die Daten freigeben.$
1.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > ELM > Quellensteuer > Abrechnung übermitteln > Lohndaten Bestätigen .
2.Wählen Sie die übermittelte Quellensteuer-Abrechnung und klicken Sie auf Ok .
3.Falls Quellensteuer-Abrechnungen noch nicht übermittelt wurden, steht der Status auf In Verarbeitung.
4.Wählen Sie die Quellensteuer-Abrechnung an und klicken Sie auf die Schaltfläche Status abfragen.
5.Falls Warnungen auftreten, wird folgender Hinweis angezeigt:
6.Bestätigen Sie den Hinweis mit Ok.
7.Der Statustext lautet nun Erfolgreich und die Information zu allfälligen Warnungen finden sie im Textfeld rechts.
8.Wählen Sie die Quellensteuer-Abrechnung aus und klicken Sie auf die Schaltfäche Daten bestätigen.
9.Falls eine Freigabe mittels Browser nötig ist, wir die Bestätigungsseite des Empfängers im Web-Browser angezeigt. Folgen Sie dort den Anweisungen.
10.Haben Sie alle Daten bestätigt, schliessen Sie das Fenster mit einem Klick auf Ok . |
Hinweise:
▪Damit Sie die Personendaten übermitteln können, müssen Sie zuerst in den Einstellungen der Lohnbuchhaltung unter ELM die Interoperabilität prüfen. Dieser Test muss auf jedem Computer durchgeführt werden, auf welchem Personendaten übermittelt werden sollen.
▪Mitarbeiter, welche einen Quellensteuer-Tarif mit der Option keine Übermittlung zugewiesen haben, werden nicht an die Steuerverwaltung übermittelt. |
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Nachdem Sie eine Quellensteuer-Abrechnung über ELM an die Steuerverwaltung übermittelt haben und diese die Daten verarbeitet hat, erhalten Sie eine Rückmeldung von der Steuerverwaltung.
Um die Rückmeldungen der Quellensteuer-Abrechnungen abzuholen, gehen Sie wie folgt vor:
1.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > ELM > Quellensteuer > Rückmeldung .
2.Die Liste zeigt alle Übermittlungen von Quellensteuer-Abrechnungen, für welche Sie die Rückmeldung noch nicht abgeholt haben.
3.Wählen Sie die Übermittlung aus, für die Sie die Rückmeldung abholen wollen.
4.Klicken Sie auf Ok .
5.Klicken Sie auf Ok.
6.Die Rückmeldung wird ausgedruckt und Sie können allfällige Differenzen bereinigen.
7.Allfällige Korrekturen können Sie mit der Funktion Quellensteuer Korrekturen melden. Bei so gemeldeten Korrekturen müssen Sie die Option «Korrektur von KSTV gemeldet» markieren. |
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