ELM

<< Klicken Sie hier, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >>

Navigation:  Module > Lohnbuchhaltung >

ELM

ELM

ELM ist der Lohnstandard-CH von Swissdec und steht für einheitliches Lohnmeldeverfahren. Mit ELM entfällt das manuelle Ausfüllen unzähliger Formulare vollständig und wird durch eine einheitliche, papierlose, elektronische Lohnmeldung via Internet ersetzt. ELM eignet sich für alle Unternehmen, die hire Lohnmeldungen einfach und effizient abwickeln und dabei sowohl Ressourcen als auch Aufwand sparen wollen.

ELM-Lohndatenempfänger sind die AHV-Ausgleichskassen, Versicherer, die Suva, Steuerämter sowie das Bundesamt für Statistik. Auf der Webseite von Swissdec werden alle Versicherungen und Sozialwerke aufgelistet, welche ELM unterstützen (https://www.swissdec.ch/fileadmin/user_upload/_Datenempfaenger/Empfaengerliste.pdf).

Um ELM benutzen zu können, müssen die Zertifikate installiert werden (auf jedem PC, von welchem diese Übermittlungen stattfinden sollen), sowie auf Erreichbarkeit und Interoperabilität geprüft werden. Diese Angaben können Sie bei den allgemeinen Einstellungen > Lohnbuchhaltung > ELM vornehmen.

Unter Lohnbuchhaltung > ELM ist die Struktur der verschiedenen Meldungen wie folgt aufgebaut:

Lohn_ELM_Register

Gruppe EMA-Meldung AHV / FAK / BVG

Diese Meldungen erfassen Sie immer dann, wenn Sie der Ausgleichskasse und der Vorsorgeeinrichtung einen Ein-/Austritt oder eine Mutation melden wollen. Als Antwort erhalten Sie eine Rückmeldung für Ihre Unterlagen. Es handelt sich hier also nicht um eine Gesamtmeldung, sondern um eine Einzelmeldung bestimmter Personen.

Gruppe BVG

Diese Funktionen brauchen Sie, um eine Gesamtmeldung der voraussichtlichen BVG-Jahreslöhne an die Vorsorgeeinrichtung zu senden. Als Antwort erhalten Sie eine Rückmeldung mit den BVG-Beiträgen aller versicherten Personen.

Gruppe Quellensteuer

Mit diesen Funktionen können Sie EMA-Meldungen und Korrekturen erfassen, die später an die Kantonale Steuerverwaltung übermittelt werden sollen. Die Übermittlung erfolgt erst mit der Quellensteuer-Monatsmeldung. Wenn ein Mitarbeiter bereits als quellensteuerpflichtig erfasst ist, werden EMA-Meldungen automatisch vorgeschlagen. Hier haben Sie die Möglichkeit, die EMA-Meldungen zu verwalten oder manuell zu erfassen. Korrekturen werden nicht automatisch vorgeschlagen, diese müssen Sie immer manuell erfassen.

Gruppe Monatsmeldung QST / Statistik

Die Übermittlung der Statistikdaten erfolgt monatlich. Bei der Quellensteuer-Meldung haben Sie die Möglichkeit, einzelne Kantone zu selektieren. Dies ist vor allem für Nachmeldungen gedacht, damit die anderen Kantone nicht nochmals dieselben Daten erhalten, sondern nur der Kanton, für den die Nachmeldung gedacht ist. Als Antwort erhalten Sie vom Steueramt eine Empfangsbestätigung oder eine fachliche Rückmeldung mit Verfügungscharakter. Das BFS bestätigt in der Rückmeldung die empfangenen Daten und weist auf allfällige Fehler hin.

Gruppe Jahresmeldung

Die Jahresmeldung erfolgt in der Regel im Januar für das Vorjahr. Sie geht an alle Sozialversicherer ausser der Vorsorgeeinrichtung sowie an die Kantonale Steuerverwaltung (Lohnausweis und neu auch die Grenzgängermeldung). Einige Institutionen verlangen eine zusätzliche Bestätigung der Lohnmeldung über ihr Webportal (z.B. AHVeasy), auf das Sie nach der Lohnmeldung direkt aus Proffix weitergeleitet werden. Sie haben die Möglichkeit, für den Lohnausweis einer einzelnen Person ein Rektifikat an das Kantonale Steueramt zu senden. Das Rektifikat ist die korrigierte Version eines bereits versendeten Lohnausweises.

Was möchten Sie tun?

Toggle-auf_16x16_blackLohnmeldungen an die Ausgleichskasse
Toggle-auf_16x16_blackLohnmeldungen an die BVG
Toggle-auf_16x16_blackJährliche Lohndaten an Versicherer übermitteln
Toggle-auf_16x16_blackQuellensteuer-Meldungen
Toggle-auf_16x16_blackLohnsteuerdaten FL übermitteln