Quellensteuer - Korrekturen

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Quellensteuer - Korrekturen

Quellensteuer - Korrekturen

Im Fenster ELM > Quellensteuer > Korrekturen können Sie eine Korrektur erfassen, die auf der Lohnabrechnung gezeigt und an die KSTV übermittelt werden soll.

Wenn Sie bei einer Lohnabrechnung eine falsche Quellensteuer-Berechnung ausgeführt haben, können Sie diese in einer nachfolgenden Lohnabrechnung entsprechend korrigieren. Solche Korrekturen werden bei der Übermittlung der Quellensteuer-Abrechnung ebenfalls an das Steueramt übermittelt. Es kann auch sein, dass bei einer Rückmeldung vom Steueramt Korrekturen gemeldet werden. Diese müssen dann ebenfalls erfasst und bei der nächsten Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Sie können verschiedene Korrektur-Formen definieren. Es ist z.B. möglich, einen falsch verwendeten Quellensteuer-Code, falsche Abzüge oder auch falsche Quellensteuer-Löhne zu korrigieren.

Um solche Korrekturen zu erstellen, gehen Sie wie folgt vor:

1.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > ELM > Quellensteuer > Korrekturen Quellensteuer_Korrekturen_16x16.

2.Klicken Sie auf die Funktion Quellensteuer-Korrektur Neu Neu_16x16.

Lohn_ELM_QST_QST-Korrekturen

3.Füllen Sie die benötigen Angaben aus.

4.Klicken Sie auf Ok Bestätigen_16x16, um die Korrektur zu speichern.

Toggle-auf_16x16_blackHier finden Sie detaillierte Beschreibungen zu den Feldern

Exkurs

Toggle-Exkurs_auf_16x16_grünErhalt der «Attestation de résidence» später
Toggle-Exkurs_auf_16x16_grünQST irrtümlich abgerechnet, Mitarbeiter ist nicht QST-pflichtig
Toggle-Exkurs_auf_16x16_grünQST wurde fälschlicherweise nicht abgerechnet, Mitarbeiter ist aber QST-pflichtig