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Quellensteuer - Korrekturen |
Im Fenster ELM > Quellensteuer > Korrekturen können Sie eine Korrektur erfassen, die auf der Lohnabrechnung gezeigt und an die KSTV übermittelt werden soll.
Wenn Sie bei einer Lohnabrechnung eine falsche Quellensteuer-Berechnung ausgeführt haben, können Sie diese in einer nachfolgenden Lohnabrechnung entsprechend korrigieren. Solche Korrekturen werden bei der Übermittlung der Quellensteuer-Abrechnung ebenfalls an das Steueramt übermittelt. Es kann auch sein, dass bei einer Rückmeldung vom Steueramt Korrekturen gemeldet werden. Diese müssen dann ebenfalls erfasst und bei der nächsten Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Sie können verschiedene Korrektur-Formen definieren. Es ist z.B. möglich, einen falsch verwendeten Quellensteuer-Code, falsche Abzüge oder auch falsche Quellensteuer-Löhne zu korrigieren.
Um solche Korrekturen zu erstellen, gehen Sie wie folgt vor:
1.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > ELM > Quellensteuer > Korrekturen .
2.Klicken Sie auf die Funktion Quellensteuer-Korrektur Neu .
3.Füllen Sie die benötigen Angaben aus.
4.Klicken Sie auf Ok , um die Korrektur zu speichern.
Periode Geben Sie hier die Lohnperiode ein, in welcher die Korrektur übermittelt werden soll. Mitarbeiter Hier geben Sie den Mitarbeiter ein, für den Sie die Korrektur erfassen wollen. Korrektur Periode In diesem Feld müssen Sie die Lohnperiode eingeben, welche korrigiert werden soll. Quellensteuer-Code Falls Sie in der angegebenen Periode einen falschen Quellensteuer-Code oder eine falsche QST-Kategorie verwendet haben, geben Sie hier den korrekten Code ein. Die restlichen Felder können leer gelassen werden. Bei der Lohnabrechnung wird automatisch die Differenz zwischen dem alten und dem neuen Tarifcode berechnet und der entsprechende QST-Abzug auf der Lohnabrechnung korrigiert. Es ist nicht möglich, gleichzeitig einen Quellensteuer-Code und eine QST-Kategorie zu erfassen. QST-Kategorie Falls Sie in der angegebenen Periode einen falschen Quellensteuer-Code oder eine falsche QST-Kategorie verwendet haben, geben Sie hier die korrekte QST-Kategorie ein. Die restlichen Felder können leer gelassen werden. Bei der Lohnabrechnung wird automatisch die Differenz zwischen dem alten Quellensteuer-Code bzw. der alten QST-Kategorie und der neuen QST-Kategorie berechnet und der entsprechende QST-Abzug auf der Lohnabrechnung korrigiert. Es ist nicht möglich, gleichzeitig einen Quellensteuer-Code und eine QST-Kategorie zu erfassen. QST-Lohn +/- Ist in der angegebenen Periode ein falscher QST-Lohn für den Abzug verwendet worden, können Sie hier die Differenz zum richtigen QST-Lohn angeben. Der QST-Lohn entspricht dem "periodischen steuerbaren Einkommen". Leistungen, die in den Ziffern 1, 2 oder 7 des Lohnausweises aufzuführen sind, gelten in der Regel als periodisch (z.B. Monatslohn). Sie werden bei einem untermonatigen Ein-/Austritt auf einen vollen Monat hochgerechnet. Leistungen, die in der Ziffer 6 des Lohnausweises aufzuführen sind, gelten je nach Charakter der Leistung als aperiodisch oder periodisch. Falls Sie in der Korrektur Periode eine Ausscheidung von Auslandtagen vorgenommen haben, wird das steuerbare Einkommen automatisch reduziert. Erfassen Sie daher den QST-Lohn, wie wenn die Person 100% in der Schweiz gearbeitet hätte. QST-Lohn aper. +/- Hier können Sie den Differenzbetrag zum richtigen aperiodischen QST-Lohn erfassen. ▪Leistungen, die in den Ziffern 3, 4 oder 5 des Lohnausweises aufzuführen sind, gelten in der Regel als aperiodisch (z.B. Bonus). Sie werden bei einem untermonatigen Ein-/Austritt nicht auf den vollen Monat hochgerechnet. ▪Leistungen, die in der Ziffer 6 des Lohnausweises aufzuführen sind, gelten je nach Charakter der Leistung als aperiodisch oder periodisch. QST-Satz-Basis Hier können Sie den QST-satzbestimmenden-Lohn erfassen (Abk.: QST-SB-Lohn). Diese Angabe wird nur benötigt, wenn der satzbestimmende Lohn für die Korrekturperiode nicht automatisch ermittelt werden kann. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Sie eine Lohnabrechnung ohne QST-Code erstellt haben, der Mitarbeiter in jenem Monat aber QST-pflichtig gewesen wäre. Sie müssen den gesamten gültigen QST-SB-Lohn erfassen, nicht den Differenzbetrag. Der Wert ersetzt den allfällig in der Lohnsumme QST-Satz-Basis vorhandenen Wert für die Berechnung der Korrektur. QST-Prozent Die Angabe QST-Prozent entspricht dem anzuwendenden "Steuersatz". Dieser wird aufgrund des gewählten Tarifcodes bzw. der QST-Kategorie automatisch ermittelt, daher können Sie dieses Feld meistens leer lassen. Falls Sie im neuen Jahr die neuen Tariftabellen importiert haben und Ihre Korrektur das Vorjahr mit einem anderen Steuersatz betrifft, müssen Sie hier den Steuersatz des Vorjahres erfassen. Die Berechnung erfolgt dann mit dem erfassten Steuersatz, anstatt mit dem aus der Tariftabelle. QST-Abzug +/- Sie können in diesem Feld eine Korrektur des QST-Abzugs vornehmen. Geben Sie den zusätzlichen Abzug oder die Rückvergütung (Differenzbetrag +/-) ein. Lassen Sie dann die anderen Felder mit den Berechnungsfaktoren (QST-Code, QST-Lohn usw.) leer. Der QST-Abzug entspricht dem Betrag, der dem Mitarbeiter vom Lohn abgezogen wird. Er ist das Resultat der QST-Berechnung, die verschiedene Faktoren berücksichtigt (die Berechnungsfaktoren sind unter anderem: QST-Code, QST-Kategorie, QST-Lohn +/-, QST-Lohn aper. +/- und QST-Prozent). Sie können dieses Feld daher leer lassen, wenn Sie bereits eine der obigen Angaben erfasst haben. Falls Sie es dennoch abfüllen, wird die Angabe ignoriert, da die Berechnungsfaktoren und das Resultat nicht voneinander abweichen dürfen. Wenn Sie anstelle der Berechnungsfaktoren nur den QST-Abzug erfassen wollen, lassen Sie die Felder QST-Code, QST-Kategorie, QST-Lohn +/- (aper.) und QST-Prozent leer. Ausgehend vom QST-Betrag wird dann der Steuersatz (QST-Prozent) automatisch ermittelt. Der QST-Lohn, der Tarifcode und der QST-SB-Lohn bleiben unverändert. Korrektur von KSTV gemeldet Markieren Sie diese Option, wenn die Kantonale Steuerverwaltung (KSTV) Ihnen eine Rechnung mit bereits korrigierten Beträgen zugestellt hat. Der Rechnungsbetrag der KSTV ist demnach nicht identisch mit der von Ihnen eingereichten Abrechnung. Durch Aktivierung dieser Option bestätigen Sie in der nächsten QST-Abrechnung, dass Sie die Korrektur in der Lohnbuchhaltung ausgeführt haben. Falls die KSTV Ihnen nur eine Aufforderung zur Korrektur geschickt hat, ohne diese auf der Abrechnung zu berücksichtigen (z.B. Tarifmitteilung), müssen Sie diese Option deaktiviert lassen. Wenn Sie selber einen Fehler festgestellt haben, lassen Sie diese Option ebenfalls deaktiviert.
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Exkurs
Anwendungsfall Der Arbeitgeber erhält die «Attestation de résidence» des Mitarbeiters erst im dritten Anstellungsmonat. Ausgangslage Der Mitarbeiter ist Tagesaufenthalter und arbeitet im Kanton BS. Es handelt sich um einen Grenzkanton zu Frankreich mit der Sondervereinbarung gemäss Doppelbesteuerungsabkommen CH-FR, dass Grenzgänger in der Schweiz keine Quellensteuer zahlen. Die Person muss jährlich eine Wohnsitzbescheinigung («Attestation de résidence») vorweisen. Da Sie als Arbeitgeber seit Eintritt ins Unternehmen am 01.06.2022 keine Wohnsitzbescheinigung erhalten haben, wurde der Lohn mit dem QST-Tarif A0Y abgerechnet. Nun erhalten Sie zwei Monate später das benötigte Dokument zur Steuerbefreiung in der Schweiz. Vorgehen Erfassen Sie die Korrekturen für die Monate Juni und Juli, damit im August der QST-Abzug zurückvergütet wird. 1.Klicken Sie auf Lohnbuchhalung ELM > Quellensteuer > Korrekturen . 2.Klick auf Quellensteuer-Korrektur > Neu , um das Fenster Quellensteuer-Korrekturen verwalten zu öffnen. 3.Erfassen Sie im Feld Periode die aktuelle Lohnperiode, in der die Korrekturen abgerechnet werden sollen (202208) 4.Erfassen Sie den Mitarbeiter. 5.Erfassen Sie im Feld Korrektur Periode die Lohnperiode, die Sie korrigieren müssen. Da in diesem Beispiel zwei Perioden zu korrigieren sind, erfassen Sie für jede eine separate Korrektur (202206 und 202207). 6.Erfassen Sie im Auswahlfeld QST-Kategorie die Option Sondervereinbarung mit Frankreich … (SFN). 7.Klicken Sie auf Ok 8.Kopieren Sie die eben erfasste Korrektur und passen Sie die Korrektur Periode auf den zweiten Monat an (202207). 9.Klicken Sie auf Ok 10.Überprüfen Sie die Lohnabrechnung. Es wird nun keine ordentliche QST abgerechnet und der zuvor abgezogene Betrag wird dem Mitarbeiter zurückvergütet. 11.Nachdem die Lohnabrechnung definitiv erstellt wurde, können Sie in den Bereichen QST-Berechnung alt und QST-Berechnung neu des Fensters Quellensteuer-Korrekturen verwalten die berechneten Beträge nachprüfen. Diese Daten werden mit der Monatsmeldung an die KSTV übermittelt.
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Anwendungsfall Der Betrieb hat fälschlicherweise Quellensteuer abgerechnet, obwohl der Mitarbeiter gar nicht quellensteuerpflichtig ist Ausgangslage Der Mitarbeiter konnte beim Eintritt in das Unternehmen seinen Aufenthaltsstatus nicht nachweisen, d.h. er hat Ihnen kein Ausweisdokument gezeigt. Sie haben daher im ersten Monat die Quellensteuer für ihn abgerechnet mit dem Tarif A0Y. Nach der Monatsmeldung an die KSTV erhalten Sie die Rückmeldung, dass die Person eine Niederlassungsbewilligung (Kategorie C) hat und daher nicht quellensteuerpflichtig ist. Vorgehen Erfassen Sie vor der zweiten Lohnabrechnung eine Korrektur für diesen Mitarbeiter mit der vordefinierten QST-Kategorie «Nicht quellensteuerpflichtig … (NOY)», um ihm den zuvor abgezogenen QST-Betrag zurückzuvergüten. 1.Öffnen Sie Lohnbuchhaltung > Start > Verwaltung > Mitarbeiter . 2.Selektieren Sie den betroffenen Mitarbeiter. 3.Klicken Sie auf Mitarbeiter > Register > Lohnbuchhaltung. 4.Wählen Sie Quellensteuer . 5.Ändern Sie die Aufenthaltskategorie in «Niedergelassene (Kat. C)». 6.Bestätigen Sie mit Klick auf Ok 7.Entfernen Sie den QST-Tarifcode. 8.Erfassen Sie die QST-Kategorie «Nicht quellensteuerpflichtig … (NOY)». 9.Bestätigen Sie mit Klick auf Ok 10.Bestätigen Sie die Frage, ob Sie eine Mutation erfassen wollen mit Ja. 11..Wählen Sie im Feld Mutation die Option «Austritt». 12.Wählen Sie im Feld Austrittsgrund «Niederlassung C». 13.Erfassen Sie im Feld Gültig ab das Eintrittsdatum des Mitarbeiters (da er ja seit Eintritt schon die C-Bewilligung hat und gar nicht QST-pflichtig war). 14.Bestätigen Sie mit Klick auf Ok 15.Nun erscheint erneut die Frage, ob Sie eine Mutation erfassen wollen. Da Sie das schon gemacht haben, klicken Sie hier auf Nein. 16.Schliessen Sie das Fenster Mitarbeiter verwalten. 17.Öffnen Sie ELM > Quellensteuer > Korrekturen . 18.Klick auf Quellensteuer-Korrektur > Neu . 19.Erfassen Sie im Feld Periode die aktuelle Lohnperiode, in der die Korrekturen abgerechnet werden sollen. 20.Erfassen Sie den Mitarbeiter. 21.Erfassen Sie im Feld Korrektur Periode die Lohnperiode, die Sie korrigieren müssen. 22.Erfassen Sie unter QST-Kategorie die Option «Nicht quellensteuerpflichtig … (NOY)». 23.Erfassen Sie im Feld QST-Lohn +/- das steuerbare Einkommen der zu korrigierenden Periode mit negativem Vorzeichen. 24.Da diese Korrekturanweisung von der KSTV kommt, aktivieren Sie «Korrektur von KSTV gemeldet». 25.Klicken Sie auf Ok . 26.Überprüfen Sie die Lohnabrechnung mit der Korrektur. Es wird nun keine ordentliche QST abgerechnet und der zuvor abgezogene Betrag wird dem Mitarbeiter zurückvergütet. 27.Nachdem die Lohnabrechnung definitiv erstellt wurde, können Sie in den Bereichen QST-Berechnung alt und QST-Berechnung neu des Fensters Quellensteuer-Korrekturen verwalten die berechneten Beträge nachprüfen. Diese Daten werden mit der Monatsmeldung an die KSTV übermittelt. 28.Entfernen Sie vor dem Erstellen der nächsten Lohnabrechnung die QST-Kategorie NOY bei diesem Mitarbeiter. Damit wird er künftig bei der QST-Abrechnung nicht mehr berücksichtigt. |
Anwendungsfall Der Mitarbeiter X wurde per 01.11.2021 eingestellt. Der Betrieb hat im November 2021 keine Quellensteuer abgerechnet. Im Dezember 2021 wird klar, dass der Mitarbeiter QST-pflichtig wäre. Seit Eintritt hat sich an den persönlichen Verhältnissen des Mitarbeiters nichts geändert, er ist ledig und hat keine Kinder. Er wohnt im Kanton ZH (Monatsmodell). Der Mitarbeiter verdient 6'000.00 pro Monat. Vorgehen 1.Erfassen Sie die zusätzlichen Personendaten für die Quellensteuer in der Mitarbeiter Verwaltung. 2.Erfassen Sie eine Eintrittsmeldung mit folgenden Angaben: Periode: 202112, Mitarbeiter: (X), Mutation: Eintritt, Eintrittsgrund: Eintritt in das Unternehmen, Gültig ab: 01.11.2021. 3.Bestätigen Sie den Hinweis betreffend Gültig-ab-Datum mit Klick auf Ja, da es sich hier um eine solche Ausnahme handelt. 4.Erfassen Sie eine QST-Korrektur mit folgenden Angaben: Periode: 202112, Mitarbeiter: (X), Korrektur Periode: 202111, Quellensteuer-Code: ZH/A0N, QST-Lohn +/-: 6000.00, QST-Satz-Basis: 6000.00.
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