<< Klicken Sie hier, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Navigation: Module > Lohnbuchhaltung > ELM > Lohnbuchhaltung - ELM - Quellensteuer |
Lohnbuchhaltung - ELM - Quellensteuer |
In der Lohnbuchhaltung > ELM > Quellensteuer stehen Ihnen diverse Funktionen im Zusammenhand mit Quellensteuer-Meldungen an die Steuerverwaltung zur Verfügung. Sie können Quellensteuer-Mutationen melden, Korrekturen vornehmen, Quellensteuer-Abrechnungen übermitteln und Rückmeldungen zu Quellensteuer-Meldungen abholen.
Was möchten Sie tun?
Wenn bei einem quellensteuerpflichtigen Mitarbeiter gewissen Änderungen vorgenommen werden, müssen diese dem Steueramt gemeldet werden. Werden solche relevanten Daten beim Mitarbeiter geändert, erscheint eine Meldung mit der Frage, ob Sie eine Mutation erfassen wollen. Sie können solche Mutationen aber auch manuell definieren. So erfasste Quellensteuer-Mutationen werden bei der Übermittlung der Quellensteuer-Abrechnung ebenfalls an das Steueramt übermittelt. Um solche Mutationen zu erstellen, gehen Sie wie folgt vor: 1.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > ELM > Quellensteuer > Mutationen . 2.Klicken Sie auf die Funktion Quellensteuer-Mutation Neu . 3.Füllen Sie die benötigen Angaben aus. 4.Klicken Sie auf Ok , um die Mutation zu speichern.
Exkurs
|
Im Fenster ELM > Quellensteuer > Korrekturen können Sie eine Korrektur erfassen, die auf der Lohnabrechnung gezeigt und an die KSTV übermittelt werden soll. Wenn Sie bei einer Lohnabrechnung eine falsche Quellensteuer-Berechnung ausgeführt haben, können Sie diese in einer nachfolgenden Lohnabrechnung entsprechend korrigieren. Solche Korrekturen werden bei der Übermittlung der Quellensteuer-Abrechnung ebenfalls an das Steueramt übermittelt. Es kann auch sein, dass bei einer Rückmeldung vom Steueramt Korrekturen gemeldet werden. Diese müssen dann ebenfalls erfasst und bei der nächsten Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Sie können verschiedene Korrektur-Formen definieren. Es ist z.B. möglich, einen falsch verwendeten Quellensteuer-Code, falsche Abzüge oder auch falsche Quellensteuer-Löhne zu korrigieren. Um solche Korrekturen zu erstellen, gehen Sie wie folgt vor: 1.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > ELM > Quellensteuer > Korrekturen . 2.Klicken Sie auf die Funktion Quellensteuer-Korrektur Neu .
3.Füllen Sie die benötigen Angaben aus. 4.Klicken Sie auf Ok , um die Korrektur zu speichern.
Exkurs
|
Sie können Ihre Quellensteuer-Abrechnung über ELM elektronisch an die kantonale Steuerverwaltung übermitteln.
|
Nachdem Sie eine Quellensteuer-Abrechnung über ELM an die Steuerverwaltung übermittelt haben und diese die Daten verarbeitet hat, erhalten Sie eine Rückmeldung von der Steuerverwaltung. Um die Rückmeldungen der Quellensteuer-Abrechnungen abzuholen, gehen Sie wie folgt vor: 1.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > ELM > Quellensteuer > Rückmeldung . 2.Die Liste zeigt alle Übermittlungen von Quellensteuer-Abrechnungen, für welche Sie die Rückmeldung noch nicht abgeholt haben. 3.Wählen Sie die Übermittlung aus, für die Sie die Rückmeldung abholen wollen. 4.Klicken Sie auf Ok . 5.Klicken Sie auf Ok. 6.Die Rückmeldung wird ausgedruckt und Sie können allfällige Differenzen bereinigen. 7.Allfällige Korrekturen können Sie mit der Funktion Quellensteuer Korrekturen melden. Bei so gemeldeten Korrekturen müssen Sie die Option «Korrektur von KSTV gemeldet» markieren. |