Quellensteuer

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Quellensteuer

Quellensteuer

Falls ein Mitarbeiter Quellensteuer zahlen muss, müssen Sie die Angaben zur Quellensteuer definieren. Sie finden in der Mitarbeiter-Verwaltung die Schaltfläche Quellensteuer Quellensteuer_Personendaten_16x16.

1.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > Start > Verwaltung  > Mitarbeiter Mitarbeiter_16x16.

2.Suchen Sie den gewünschten Mitarbeiter.

3.Wählen Sie einen Eintrag in der Tabelle und klicken Sie auf Ändern Ändern_16x16.

4.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > Steuern > Quellensteuer Quellensteuer_Personendaten_16x16.

5.Das Erfassungsfenster sieht wie folgt aus:

Lohn_Mitarbeiter_QST

6.Ergänzen Sie die Angaben.

7.Klicken Sie auf Ok Bestätigen_16x16, um zu speichern.

Toggle-auf_16x16_blackHier finden Sie detaillierte Beschreibungen zu den Feldern
Toggle-auf_16x16_blackPersonendaten von qsP anpassen
Toggle-auf_16x16_blackFür welche Mitarbeiter muss eine Angabe zum Konkubinat erfasst werden?