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Kinder |
Die Angaben zu den Kindern eines Mitarbeiters werden für die Berechnung der Kinderzulagen / Ausbildungszulagen benötigt.
1.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > Start > Verwaltung > Mitarbeiter .
2.Suchen Sie den gewünschten Mitarbeiter.
3.Wählen Sie einen Eintrag in der Tabelle und klicken Sie auf Ändern .
4.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > Arbeitsverhältnis > Kinder .
5.Erfassen Sie die gewünschte Angaben.
6.Klicken Sie auf Ok , um zu speichern.
Name/Vorname Geben Sie den Namen und den Vornamen des Kindes ein. Familienstatus Wählen Sie hier den Familienstatus des Kinder zum Mitarbeiter aus. Sozialversicherungs-Nummer Geben Sie hier die Sozialversicherungs-Nummer des Kindes ein. Geschlecht In dieser Auswahl können Sie das Geschlecht des Kindes angeben. Geburtsdatum Hier erfassen Sie das Geburtsdatum des Kindes. Kinderzulagen/Ausbildungszulagen Erfassen Sie hier den Zeitraum, in dem der Mitarbeiter gemäss Verfügung der Ausgleichskasse eine Kinder- oder Ausbildungszulage erhält. Es müssen immer beide Felder (Datum von und Datum bis) abgefüllt werden. Der Betrag wird im Fenster Familienzulagen verwalten pro Arbeitsplatz-Kanton allgemeingültig erfasst. Beim Erstellen der Lohnabrechnung werden die jeweiligen Zulagen dann innerhalb des gewählten Zeitraums automatisch aufgeführt. QST Abzugsberechtigung von / QST Abzugsberechtigung bis Das Datum für die Gültigkeit des Kinderabzugs wird hier separat von den Kinderzulagen / Ausbildungszulagen erfasst. Für die Ermittlung des korrekten QST-Tarifcodes müssen Angaben zu den Kindern im System erfasst werden, sofern die qsP minderjährige oder in Erstausbildung stehende volljährige Kinder hat. Der Kinderabzug wird mittels der zweiten Stelle im Tarifcode beschrieben (mögliche Werte [0 bis 9]). Die Zahl beschreibt die Anzahl an Kinderabzügen, die im entsprechenden QST-Tarifcode eingerechnet sind. Unter welchen Voraussetzungen Kinderabzüge gewährt werden, wird in Ziffer 4.7 Kreisschreiben QST geregelt. Bemerkungen Hier können Sie Bemerkungen zum Kind erfassen.
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