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Familienzulagen verwalten |
Damit bei der Lohnabrechnung die Beträge für die Kinder- und Ausbildungszulagen richtig ermittelt werden können, müssen diese zuerst erfasst werden. Die Zulagen sind abhängig von der Anzahl der Kinder mit gültigem Datumsbereich pro Zulagenart und des Arbeitsort-Kantons des Mitarbeiters. Deshalb müssen die Zulagen pro Kanton definiert werden. Die Kinderzulagen können über das Modul Hilfstabellen oder direkt aus einem Eingabefeld verwaltet werden.
In der Lohnbuchhaltung finden Sie zusätzlich noch die Registerkarte Hilfstabellen > Hilfstabellen > Lohnbuchhaltung > Kinderzulagen. Zudem finden Sie die Hilfstabelle unter Extras > Definition > Familienzulagen als Symbol.
1.Klicken Sie auf Neu , um einen neuen Eintrag zu erstellen.
2.Oder wählen Sie einen Eintrag in der Tabelle und klicken Sie auf Ändern .
3.Das Erfassungsfenster sieht wie folgt aus:
4.Definieren Sie den Eintrag wie gewünscht.
5.Klicken Sie auf Ok , um zu speichern.
Kanton Wenn Sie die Zulagen für alle Kantone definieren wollen, lassen Sie dieses Feld leer. Die Zulagen sind in der Regel aber pro (Arbeits-) Kanton verschieden. Geben Sie deshalb hier den gewünschten Kanton ein. Wenn eine Definition zu einem Kanton existiert, werden bei der Lohnabrechnung diese Angaben verwendet anstelle der allgemeinen. Kinderzulage 1 Geben Sie hier den Betrag der Kinderzulage Stufe 1 pro Kind ein. In den Feldern von und bis können Sie das Alter angeben, für welches diese Zulagen gelten soll. Kinderzulage 2 In diesem Feld geben Sie den Betrag der Kinderzulage Stufe 2 pro Kind ein. In den Feldern von und bis können Sie das Alter angeben, für welches diese Zulagen gelten soll. Ausbildungszulage 1 Hier müssen Sie den Betrag der Ausbildungszulage pro Kind eingeben. In den Feldern von und bis können Sie das Alter angeben, für welches diese Zulagen gelten soll. Ausbildungszulage 2 Wenn Sie eine 2. Ausbildungszulage definieren wollen, müssen Sie hier den Betrag der 2. Ausbildungszulage pro Kind eingeben. In den Feldern von und bis können Sie das Alter angeben, für welches diese Zulagen gelten soll. Beitragssatz FAK AG Erfassen Sie hier den FAK-Beitrag des Arbeitgebers in Prozent, gemäss Angaben der zuständigen Ausgleichskasse. Falls Ihr Betrieb Zweigniederlassungen in verschiedenen Kantonen hat, gelten normalerweise pro Kanton unterschiedliche FAK-Beitragssätze. Versicherer-Nr. Die Versicherer-Nr. wird von der Swissdec vorgegeben, sie dient der eindeutigen Identifikation der Ausgleichskasse. Bitte wählen Sie Ihre Ausgleichskasse aus dem Suchfenster ELM-Empfänger verwalten, die korrekte Versicherer-Nr. wird dann automatisch übernommen. Mitglied-Nr. Die Mitglied-Nr. dient zur Identifikation Ihres Betriebs bei der Familienausgleichskasse (FAK) und muss dort angefordert werden. Sie kann je nachdem auch Abrechnungsnummer oder Kundennummer heissen. Falls Sie im gleichen Kanton mehrere Zweigniederlassungen mit je einer anderen Mitglied-Nr. haben, gelangen Sie mit der Schaltfläche neben dem Eingabefeld in die Arbeitsortverwaltung. Dort können Sie jedem Standort eine eigene Mitglied-Nr. zuweisen für die FAK-Abrechnung innerhalb des Kantons. Die Mitglied-Nr. auf dem Arbeitsort hat gegenüber der Mitglied-Nr. in der Familienzulagenverwaltung Vorrang, wenn der Arbeitsort dem Mitarbeiter zugewiesen ist. Subnummer Die Subnummer kann in Ergänzung zur Mitglied-Nr. erfasst werden (optional, nur auf Anweisung der Ausgleichskasse). Meistens wird für Filialen anstelle der Subnummer eine separate Mitglieder-Nummer verwendet, die Sie auf dem Arbeitsort erfassen können. Adresse Hier können Sie die Adresse der Familienausgleichskasse aus der Adressverwaltung zuweisen.
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Bestehen mehrere Zweigniederlassungen im gleichen Kanton, erhält jede dieser Zweigniederlassungen einen eigenen Eintrag im Mitglieder-Register der Ausgleichskasse. Die Ausgleichskasse rechnet in diesem Fall mit jeder Zweigniederlassung einzeln ab und benötigt dafür die jeweilige Mitglieder-Nr. Beispiel: ▪Der Hauptsitz des Betriebs befindet sich in Luzern und hat die Mitglieder-Nr. 100-9976.70. Diese wird im Fenster Familienzulagen verwalten erfasst. Die Zweigniederlassung befindet sich in Vitznau (LU) und hat die Mitglieder-Nr. 100-9976.71. Diese wird auf dem Arbeitsort für Vitznau im Feld FAK Mitglied-Nr. erfasst. Mitarbeiter mit dem zugewiesenen Arbeitsort Vitznau werden dadurch unter dieser Mitglied-Nr. abgerechnet. Im Arbeitsort für den Hauptsitz Luzern können Sie das Feld FAK Mitglied-Nr. leer lassen oder für eine bessere Übersicht ebenfalls abfüllen. ▪Ist auf einem Arbeitsort keine FAK Mitglied-Nr. erfasst, wird der Mitarbeiter über die Mitglied-Nr. des entsprechenden FAK-Kantons im Fenster Familienzulagen verwalten abgerechnet. ▪Der Arbeitsort des Mitarbeiters wird mit jeder Lohnabrechnung historisiert |