Quellensteuer - Abrechnung übermitteln

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Quellensteuer - Abrechnung übermitteln

Quellensteuer - Abrechnung übermitteln

Sie können Ihre Quellensteuer-Abrechnung über ELM elektronisch an die kantonale Steuerverwaltung übermitteln.

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Hinweise:

Damit Sie die Personendaten übermitteln können, müssen Sie zuerst in den Einstellungen der Lohnbuchhaltung unter ELM die Interoperabilität prüfen. Dieser Test muss auf jedem Computer durchgeführt werden, auf welchem Personendaten übermittelt werden sollen.

Mitarbeiter, welche einen Quellensteuer-Tarif mit der Option keine Übermittlung zugewiesen haben, werden nicht an die Steuerverwaltung übermittelt.