<< Klicken Sie hier, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen >> Navigation: Module > Lohnbuchhaltung > ELM > Quellensteuer > Quellensteuer - Abrechnung übermitteln |
Quellensteuer - Abrechnung übermitteln |
Sie können Ihre Quellensteuer-Abrechnung über ELM elektronisch an die kantonale Steuerverwaltung übermitteln.
Um eine Quellensteuer-Abrechnung zu übermitteln, gehen Sie wie folgt vor: 1.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > ELM > Quellensteuer > Abrechnung übermitteln . 2.Füllen Sie die benötigten Angaben aus. 3.Mit einem Klick auf Übermitteln , wird die Quellensteuer-Abrechnung übermittelt. 4.Klicken Sie auf Ok. 5.Nun überprüft die Steuerverwaltung die Abrechnung und stellt eine Rückmeldung bereit. Nach ein paar Tagen können Sie diese abholen. Die Abholung starten Sie unter Lohnbuchhaltung > ELM > Quellensteuer > Rückmeldung .
|
Da die Verarbeitung der Daten länger dauern kann, bleibt der Status einer Quellensteuer-Abrechnungsübermittlung auf In Verarbeitung. Ihnen wird nach der Übermittlung der Quellensteuer-Abrechnung ein Hinweis angezeigt uns Sie müssen die Daten freigeben.$ 1.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > ELM > Quellensteuer > Abrechnung übermitteln > Lohndaten Bestätigen . 2.Wählen Sie die übermittelte Quellensteuer-Abrechnung und klicken Sie auf Ok . 3.Falls Quellensteuer-Abrechnungen noch nicht übermittelt wurden, steht der Status auf In Verarbeitung. 4.Wählen Sie die Quellensteuer-Abrechnung an und klicken Sie auf die Schaltfläche Status abfragen. 5.Falls Warnungen auftreten, wird folgender Hinweis angezeigt: 6.Bestätigen Sie den Hinweis mit Ok. 7.Der Statustext lautet nun Erfolgreich und die Information zu allfälligen Warnungen finden sie im Textfeld rechts. 8.Wählen Sie die Quellensteuer-Abrechnung aus und klicken Sie auf die Schaltfäche Daten bestätigen. 9.Falls eine Freigabe mittels Browser nötig ist, wir die Bestätigungsseite des Empfängers im Web-Browser angezeigt. Folgen Sie dort den Anweisungen. 10.Haben Sie alle Daten bestätigt, schliessen Sie das Fenster mit einem Klick auf Ok . |
Hinweise: ▪Damit Sie die Personendaten übermitteln können, müssen Sie zuerst in den Einstellungen der Lohnbuchhaltung unter ELM die Interoperabilität prüfen. Dieser Test muss auf jedem Computer durchgeführt werden, auf welchem Personendaten übermittelt werden sollen. ▪Mitarbeiter, welche einen Quellensteuer-Tarif mit der Option keine Übermittlung zugewiesen haben, werden nicht an die Steuerverwaltung übermittelt. |