Quellensteuer - Rückmeldung

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Quellensteuer - Rückmeldung

Quellensteuer - Rückmeldung

Nachdem Sie eine Quellensteuer-Abrechnung über ELM an die Steuerverwaltung übermittelt haben und diese die Daten verarbeitet hat, erhalten Sie eine Rückmeldung von der Steuerverwaltung.

Um die Rückmeldungen der Quellensteuer-Abrechnungen abzuholen, gehen Sie wie folgt vor:

1.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > ELM > Quellensteuer > Rückmeldung Quellensteuer_Rückmeldung_16x16.

QST ELM Rueckmeldung

2.Die Liste zeigt alle Übermittlungen von Quellensteuer-Abrechnungen, für welche Sie die Rückmeldung noch nicht abgeholt haben.

3.Wählen Sie die Übermittlung aus, für die Sie die Rückmeldung abholen wollen.

4.Klicken Sie auf Ok Bestätigen_16x16.

QST ELM Rueckmeldung Msg

5.Klicken Sie auf Ok.

6.Die Rückmeldung wird ausgedruckt und Sie können allfällige Differenzen bereinigen.

7.Allfällige Korrekturen können Sie mit der Funktion Quellensteuer Korrekturen Quellensteuer_Korrekturen_16x16 melden. Bei so gemeldeten Korrekturen müssen Sie die Option «Korrektur von KSTV gemeldet» markieren.