ELM

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Die Symbole und Bezeichnungen im Register ELM wurden überarbeitet. Als Grundlage für die Gruppierung dienen die von der Swissdec definierten Varianten für die Lohnmeldungen.

Register_ELM_ND

Die Struktur der verschiedenen Meldungen ist wie folgt aufgebaut:

Gruppe EMA-Meldung AHV / FAK / BVG:

Diese Meldungen erfassen Sie immer dann, wenn Sie der Ausgleichskasse und der Vorsorgeeinrichtung einen Ein-/Austritt oder eine Mutation melden wollen. Als Antwort erhalten Sie eine Rückmeldung für Ihre Unterlagen. Es handelt sich hier also nicht um eine Gesamtmeldung, sondern um eine Einzelmeldung bestimmter Personen.

Gruppe BVG:

Diese Funktionen brauchen Sie, um eine Gesamtmeldung der voraussichtlichen BVG-Jahreslöhne an die Vorsorgeeinrichtung zu senden. Als Antwort erhalten Sie eine Rückmeldung mit den BVG-Beiträgen aller versicherten Personen.

Gruppe Quellensteuer:

Mit diesen Funktionen können Sie EMA-Meldungen und Korrekturen erfassen, die später an die Kantonale Steuerverwaltung übermittelt werden sollen. Die Übermittlung erfolgt erst mit der Quellensteuer-Monatsmeldung. Wenn ein Mitarbeiter bereits als quellensteuerpflichtig erfasst ist, werden EMA-Meldungen automatisch vorgeschlagen. Hier haben Sie die Möglichkeit, die EMA-Meldungen zu verwalten oder manuell zu erfassen. Korrekturen werden nicht automatisch vorgeschlagen, diese müssen Sie immer manuell erfassen.

Gruppe Monatsmeldung QST / Statistik:

Die Übermittlung der Statistikdaten erfolgt neu monatlich, anstatt in der Jahreslohnmeldung. Bei der Quellensteuer-Meldung haben Sie neu die Möglichkeit, einzelne Kantone zu selektieren. Dies ist vor allem für Nachmeldungen gedacht, damit die anderen Kantone nicht nochmals dieselben Daten erhalten, sondern nur der Kanton, für den die Nachmeldung gedacht ist. Als Antwort erhalten Sie vom Steueramt eine Empfangsbestätigung oder eine fachliche Rückmeldung mit Verfügungscharakter. Das BFS bestätigt in der Rückmeldung die empfangenen Daten und weist auf allfällige Fehler hin.

Gruppe Jahresmeldung:

Die Jahresmeldung erfolgt in der Regel im Januar für das Vorjahr. Sie geht an alle Sozialversicherer ausser der Vorsorgeeinrichtung sowie an die Kantonale Steuerverwaltung (Lohnausweis und neu auch die Grenzgängermeldung). Einige Institutionen verlangen eine zusätzliche Bestätigung der Lohnmeldung über ihr Webportal (z.B. AHVeasy), auf das Sie nach der Lohnmeldung direkt aus Proffix weitergeleitet werden. Neu haben Sie die Möglichkeit, für den Lohnausweis einer einzelnen Person ein Rektifikat an das Kantonale Steueramt zu senden. Das Rektifikat ist die korrigierte Version eines bereits versendeten Lohnausweises.