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EMA-Meldungen AHV / FAK / BVG |
Die Meldung für Eintritte, Mutationen und Austritte (EMA) kann an die Ausgleichskasse für die Domänen AHV und FAK sowie an die Vorsorgeeinrichtung übermittelt werden. Die EMA-Meldungen können unterjährig erfolgen.
Verwenden Sie dazu die Funktion ELM > EMA-Meldung AHV/ FAK / BVG > Ein-/Austritt/Mutation übermitteln .
Verwenden Sie diese Meldung, um der Ausgleichskasse Eintritte ins Unternehmen oder Personen die neu die Beitragspflicht erreichen, zu melden. Nach der Eintrittsmeldung erhalten Sie wie bisher den AHV-Versicherungsnachweis über die Rückmeldungen. Sie können auch Austritte aus dem Unternehmen melden. Neu müssen Sie im Fenster EMA-Meldung AHV / FAK / BVG unter Daten übermitteln von die Optionen AHV und FAK aktivieren, wenn Ihre Meldung an die AHV-/FAK-Ausgleichskassen gesendet werden soll. Deaktivieren Sie die Option BVG, falls Ihre Vorsorgeeinrichtung keine Daten via ELM empfängt oder der Mitarbeiter nicht in die Vorsorgeeinrichtung eintritt (Grund BVG: nicht übermitteln erfassen). |
Ein Eintritt oder Austritt im Unternehmen wird der AHV- und FAK-Ausgleichskasse gemeldet. Neu kann auch ein Kantonswechsel gemeldet werden, wenn ein Mitarbeiter den Arbeitsort in einen anderen Kanton wechselt. Diese Meldung erfolgt jedoch nur an die FAK-Ausgleichskasse. Verwenden Sie dafür im Auswahlfeld die Auswahl Mutation: Kantonswechsel Austritt oder Mutation: Kantonswechsel Eintritt zusammen mit dem zugehörigen Kanton. Da beim Kantonswechsel keine EMA-Meldung an die AHV-Ausgleichskasse oder die Vorsorgeeinrichtung erfolgt, deaktivieren Sie die Optionen AHV und BVG, ausser Sie übermitteln noch andere Personen mit Ein-/Austritten oder Mutationen im Unternehmen. |
Sie können der Vorsorgeeinrichtung unterschiedliche Gründe für den Eintritt / Austritt oder die Mutation einer Person mitteilen. Es ist auch möglich, mehrere Mutationen für dieselbe Person gleichzeitig zu erfassen, z.B. Lohnänderung und Beschäftigungsgrad. Bei einer EMA-Meldung an die Vorsorgeeinrichtung müssen Sie immer auch die jährliche BVG-Lohnbasis melden. 1.Wählen Sie Übermitteln . 2.Die BVG-Lohnbasis wird für das aktuelle Jahr automatisch berechnet. 3.Falls Sie den Betrag manuell anpassen wollen, erfassen Sie diesen im Betragsfeld ganz unten rechts (Total BVG-Basis übermitteln / BVG-Basis). Die Feldfarbe wechselt dann auf Rot. 4.Klicken Sie auf Ok , um die EMA-Meldung zu versenden. 5.Sie erhalten nach dem Versand eine Rückmeldung von der Vorsorgeeinrichtung mit den BVG-Beiträgen und allfälligen Bemerkungen für die gemeldete Person zurück. |