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Lohnprozente |
Im Fenster Lohnprozente verwalten gibt es neu die UVG-Zusatz Kategorie 3 und UVG-Zusatz Kategorie 4. Dazu gehören jeweils der UVGZ-Code 3 und UVGZ-Code 4 in der Mitarbeiter Verwaltung.
Durch die UVGZ-Kategorien 3+4 ist es möglich, dass ein Mitarbeiter über zwei verschiedene UVGZ-Policen versichert wird. Pro Versicherungspolice können dem Mitarbeiter 1 oder 2 Kategorien zugeteilt werden.
Ausserdem können Sie die UVGZ-Codes 3 + 4 mit den entsprechenden Kategorien anstelle der UVGZ-Codes 1+2 verwenden, wenn Sie keine steuerliche Aufrechnung des vom Arbeitgeber übernommenen Anteils an den UVGZ-Prämien ausweisen möchten. Dies ist meistens dann der Fall, wenn der Betrieb eine UVGZ Kollektivversicherung abschliesst und alle Mitarbeitenden gleich behandelt bezüglich Prämienübernahme (z.B. wenn der Betrieb die UVGZ-Prämien zu 100% übernimmt und alle Mitarbeitenden davon profitieren). Die zugehörigen Lohnarten bei Verwendung der UVGZ-Codes 3+4 funktionieren wie die KTG-Lohnarten immer ohne steuerliche Aufrechnung.
Prüfen Sie bitte in jedem Fall mit der Kantonalen Steuerverwaltung, ob die steuerliche Aufrechnung der UVGZ-Prämien für Ihren Betrieb notwendig ist oder nicht.
1.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > Extras > Definition > Lohnprozente .
2.Wählen Sie einen Eintrag in der Tabelle und klicken Sie auf Ändern .
3.Wählen Sie unter Filialen/Abteilungen einen Eintrag in der Tabelle und klicken Sie auf Ändern .
4.Passen Sie die Kategorie UVG-Zusatz Kategorie 3 und UVG-Zusatz Kategorie 4 bei Bedarf an.
5.Klicken Sie auf Ok .