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Lohndaten |
Die UVGZ-Codes 3 und 4 wurden ergänzt, damit pro Mitarbeiter zwei verschiedene UVGZ Policen erfasst werden können. Wenn Sie nur eine UVGZ Police haben, können Sie diese neuen Codes zusammen mit UVGZ-Versicherer 2 verwenden, wenn die Prämien zu mehr als 50% vom Arbeitgeber übernommen werden und der Anteil über 50% nicht als steuerbares Einkommen aufgerechnet werden soll. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Sie im Rahmen eines Kollektiv-Versicherungsvertrags alle Mitarbeitenden gleich behandeln. Bitte wenden Sie sich für genauere Abklärungen an die Kantonale Steuerverwaltung. |
Die Felder Anstellung und Rente wurden entfernt. Die zusätzlichen Personendaten für die Quellensteuer wurden ergänzt. Neu gibt es beim Konkubinat andere Auswahlmöglichkeiten und die Option Grenzgängermeldung für Italien und Frankreich. Die Aufenthaltskategorie kann neu auch im Fenster Mitarbeiter verwalten > Lohnbuchhaltung > Quellensteuer erfasst werden. Diese Auswahl war bisher nur im Fenster Mitarbeiter verwalten > Lohnbuchhaltung > Statistik verfügbar. Da sie für die Quellensteuer zwingend und für Mitarbeiter ohne Quellensteuer nur optional ist, wird diese Auswahl nun in beiden Fenstern angezeigt. In der Datenbank handelt es sich um dasselbe Feld, daher wird Ihnen die hier getroffene Auswahl immer auch im Fenster Mitarbeiter verwalten > Lohnbuchhaltung > Statistik definieren angezeigt (und umgekehrt).
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