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Neue Grenzbeträge im BVG |
Ab 01.01.2023 ändern sich die Grenzbeträge im BVG.
▪Mindestjahreslohn: CHF 22'050
▪minimaler koordinierter Jahreslohn: CHF 3'675
▪Koordinationsabzug: CHF 25'725
▪obere Limite des Jahreslohnes: CHF 88'200
Die Lohnart 5063.000 BVG-Beitrag monatsdynamisch wird für neue Datenbanken angepasst und die neuen BVG-Grenzbeträge hinterlegt. Die oben aufgeführten Grenzbeträge (pro Jahr) werden auf dieser Lohnart auf einen Monat heruntergerechnet.
Für bestehende Datenbanken müssen die Werte manuell angepasst werden:
1.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > Extras > Definition > Lohnarten .
2.Suchen Sie nach der Lohnart 5063.000.
3.Wählen Sie die Lohnart aus und klicken Sie Ändern .
4.Klicken Sie auf das Register Definition .
5.Geben Sie die neuen Zahlen 1-4 anhand des Printscreens ein.
6.Klicken Sie auf Ok , um zu speichern.