Neue Grenzbeträge im BVG

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Neue Grenzbeträge im BVG

Neue Grenzbeträge im BVG

Ab 01.01.2023 ändern sich die Grenzbeträge im BVG.

Mindestjahreslohn: CHF 22'050

minimaler koordinierter Jahreslohn: CHF 3'675

Koordinationsabzug: CHF 25'725

obere Limite des Jahreslohnes: CHF 88'200

Die Lohnart 5063.000 BVG-Beitrag monatsdynamisch wird für neue Datenbanken angepasst und die neuen BVG-Grenzbeträge hinterlegt. Die oben aufgeführten Grenzbeträge (pro Jahr) werden auf dieser Lohnart auf einen Monat heruntergerechnet.

Für bestehende Datenbanken müssen die Werte manuell angepasst werden:

1.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > Extras > Definition > Lohnarten Tabelle_16x16.

2.Suchen Suchen_16x16 Sie nach der Lohnart 5063.000.

3.Wählen Sie die Lohnart aus und klicken Sie Ändern Ändern_16x16.

4.Klicken Sie auf das Register Definition Tabelle Einstellungen_16x16.

5.Geben Sie die neuen Zahlen 1-4 anhand des Printscreens ein.

Lohn_BVG Lohnart Zahlen_ND

6.Klicken Sie auf Ok Bestätigen_16x16, um zu speichern.