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Quellensteuer-Kantone Mindestabzug |
Wenn Sie Mitarbeiter haben, die Quellensteuer bezahlen, müssen Sie die Kantone definieren, denen die Quellensteuer bezahlt wird.
Einige Kantone kennen einen Mindestabzug für die Quellensteuer. Dieser kommt zur Anwendung, wenn der berechnete QST-Betrag kleiner ist, als der Mindestabzug. Wenn Sie ab Version 5.0.1005.0003 die QST-Tarife importieren, wird der Mindestabzug auf dem jeweiligen Tarif abgelegt, weil einige Kantone unterschiedliche Mindestabzüge pro Tarif kennen. Sobald der Mindestabzug aus dem Tarif-File importiert wurde, hat dieses Feld Minimaler Abzug keine Funktion mehr und Sie können es leer lassen. Falls Sie die aktuellen Tarife mit einer älteren Version importiert haben, müssen Sie den Mindestabzug im Feld Minimaler Abzug als Betrag erfassen. Dieses Feld wird ab einer künftigen Version nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die Quellensteuer-Kantone können über das Modul Hilfstabellen oder direkt aus einem Eingabefeld verwaltet werden. In der Lohnbuchhaltung finden Sie zusätzlich noch Hilfstabellen > Hilfstabellen > Lohnbuchhaltung > Quellensteuer-Kantone.
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