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Auskunft Personendaten DSG und DSGVO |
Die Datenschutzverordnung DSG enthält Ausführungsbestimmungen zu den Mindestanforderungen an die Datensicherheit, sowie deren Meldepflicht bei Verletzung, der Auftragsbearbeitung, der Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland, der Informationspflicht und des Auskunftsrechts, sowie der Führung der Bearbeitungstätigkeiten in der Schweiz. Für natürliche Personen in der EU gilt das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten gemäss Art. 15 DSGVO, die über sie gespeichert und bearbeitet werden.
Die Listen Auskunft Personendaten DSG und Auksunft Personendaten DSGVO unter Adressverwaltung > Extras > Datenschutz > Auskunft Personendaten entsprechen einer möglichen Variante, wie die Auskunft erteilt werden kann. Sie kann auf die individuellen Bedürfnisse angepasst werden.
Was möchten Sie tun?
1.Klicken Sie Adressverwaltung > Extras > Datenschutz > Auskunft Personendaten . 2.Wählen Sie unter Liste Auskunft Personendaten DSGVO aus. 3.Füllen Sie die benötigten Selektionsfelder aus. 4.Wählen Sie Bildschirm , um die Liste zu starten.
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Tipp: ▪Die Listen können auch unter Adressverwaltung > Listen > Personendaten aufgerufen werden, sofern die Berechtigungen dafür vergeben wurden. |