BVG - Vorabgleich Personendaten

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BVG - Vorabgleich Personendaten

BVG - Vorabgleich Personendaten

Sie können die Mitarbeiter mit Ihrem BVG-Versicherer abgleichen lassen, wenn dieser ELM unterstützt. Ein solcher Vorabgleich wird in der Regel ausgeführt, wenn Sie mit der Lohnbuchhaltung beginnen. Dabei werden die Personendaten übermittelt.

Toggle-auf_16x16_blackPersonendaten für BVG-Vorabgleich übermitteln
Toggle-auf_16x16_blackPersonendaten für BVG-Vorabgleich bestätigen
Toggle-auf_16x16_blackFehler zur Übermittlung von Persondaten bearbeiten

Hinweis:

Damit Sie die Personendaten übermitteln können, müssen Sie zuerst in den Einstellungen der Lohnbuchhaltung unter ELM die Interoperabilität prüfen. Dieser Test muss auf jedem Computer durchgeführt werden, auf welchem Personendaten übermittelt werden sollen.