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Lohnausweis |
Die Angaben zum Lohnausweis können pro Mitarbeiter definiert werden. Sie können viele dieser Angaben auch in den Einstellungen für die gesamte Firma definieren.
Um die Angaben pro Mitarbeiter einzugeben, finden Sie in der Mitarbeiter-Verwaltung eine Schaltfläche Lohnausweis .
1.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > Start > Verwaltung > Mitarbeiter .
2.Suchen Sie den gewünschten Mitarbeiter.
3.Wählen Sie einen Eintrag in der Tabelle und klicken Sie auf Ändern .
4.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > Steuern > Lohnausweis .
5.Markieren Sie die Optionen, welche auf dem Lohnausweis angekreuzt werden sollen.
6.Ergänzen Sie die weiteren Optionen.
7.Klicken Sie auf Ok , um zu speichern.
Hinweis: ▪Die Buchstaben hinter den Optionen geben das entsprechende Feld auf dem Lohnausweis an, das angekreuzt wird. |
Unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort (F) Aktivieren Sie diese Option, damit im Feld F auf dem Lohnausweis ein Kreuz (X) gedruckt wird. Kantinenverpflegung/Lunch-Checks (G) Aktivieren Sie diese Option, damit im Feld G auf dem Lohnausweis ein Kreuz (X) gedruckt wird. Lohnausweis drucken Aktivieren Sie diese Option, damit im Feld A auf dem Lohnausweis ein Kreuz (X) gedruckt wird. Rentenbescheinigung drucken Aktivieren Sie diese Option, damit im Feld B auf dem Lohnausweis ein Kreuz (X) gedruckt wird. Spesenreglement durch die Steuerverwaltung genehmigt*) Wenn Sie ein genehmigtes Spesenreglement haben, erfassen Sie im Feld Kanton den Kanton, der das Spesenreglement genehmigt hat und im Feld Datum das Genehmigungsdatum. Dadurch wird die vorgegebene Standardbemerkung in Ziff. 15 angedruckt. Expatriate Ruling durch die Steuerverwaltung genehmigt Wenn Sie ein genehmigtes Expatriate Ruling haben, erfassen Sie im Feld Kanton den Kanton, der das Ruling genehmigt hat und im Feld Datum das Genehmigungsdatum. Dadurch wird die vorgegebene Standardbemerkung in Ziff. 15 gedruckt. Bedingungen von Rz 52 eingehalten*) Aktivieren Sie diese Option, damit im Feld bei Ziff. 13.1.1 ein Kreuz (X) gedruckt wird. Der Betrag wird entsprechend nicht gedruckt. Verkehrswert durch die Steuerverwaltung genehmigt*) Aktivieren Sie diese Option, wenn der Verkehrswert der Mitarbeiterbeteiligungen durch die Steuerverwaltung genehmigt wurde. Erfassen Sie dazu das Genehmigungsdatum und den Kanton, der die Genehmigung erteilt hat. Umzugskosten durch den Arbeitgeber Aktivieren Sie diese Option, wenn der Arbeitgeber berufsbedingte Umzugskosten begleicht. Geben Sie den Betrag in das vorgesehene Feld ein. Dadurch wird die vorgegebene Standardbemerkung in Ziff. 15 gedruckt. Mitarbeiterbeteiligung noch ohne steuerbares Einkommen*) Aktivieren Sie diese Option, wenn Sie Mitarbeiterbeteiligungen ausgeben, jedoch der Erwerb der zugeteilten Mitarbeiterbeteiligungen noch nicht definitiv ist. Die Gründe sind anzugeben (mehrere möglich). Dadurch wird die vorgegebene Standardbemerkung in Ziff. 15 gedruckt. Kinderzulagen im Lohnausweis nicht enthalten, durch Ausgleichskasse ausbezahlt*) Aktivieren Sie diese Option, wenn die Kinderzulagen direkt durch die Ausgleichskasse bezahlt werden und somit nicht in der Lohnabrechnung aufgeführt sind. Dadurch wird die vorgegebene Standardbemerkung in Ziff. 15 gedruckt. Umzugskosten durch den Arbeitgeber Aktivieren Sie diese Option, wenn der Arbeitgeber berufsbedingte Umzugskosten begleicht. Geben Sie den Betrag in das vorgesehene Feld ein. Dadurch wird die vorgegebene Standardbemerkung in Ziff. 15 gedruckt. Ausländer mit Steuerpflicht in FL Die Option Ausländer mit Steuerpflicht in Fürstentum Liechtenstein wird für die Erstellung der Lohnsteuerdaten FL benötigt. Abrechnungs-Beleg für Quellensteuer Der Lohnausweis ist immer auch für quellensteuerpflichtige Personen auszustellen. Mit der Option Abrechnungs-Beleg für Quellensteuer erreichen Sie, dass beim Drucken des Lohnausweises ein Zusatzblatt mit einem speziellen Text für quellensteuerpflichtige Personen ausgedruckt wird. Besoldungsnachgenuss an Wird die Lohnfortzahlung im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgerichtet, ist der Betrag des Besoldungsnachgenusses in Ziffer 4 und der Begünstigte in Ziffer 15 zu vermerken. Geben Sie im Feld Adresse den Begünstigten an. Dadurch wird die vorgegebene Standardbemerkung in Ziff. 15 gedruckt. Anteil Aussendienst Wenn der Arbeitnehmer ein Geschäftsfahrzeug besitzt und vollständig oder teilweise im Aussendienst arbeitet, erfassen Sie hier den entsprechenden Prozentsatz. Diese Angabe wird seit 01.01.2022 nicht mehr verlangt, die entsprechende Rz 70 wurde aufgehoben. Privatanteil Geschäftswagen im Veranlagungsverfahren abzuklären*) Übernimmt der Arbeitnehmer beträchtliche Kosten (z. B. sämtliche Kosten für Unterhalt, Versicherungen, Benzin und Reparaturen), so ist in Ziff. 2.2 des Lohnausweises ebenfalls keine Bruttolohnaufrechnung vorzunehmen. Bei Aktivierung dieser Option wird die entsprechende Standardbemerkung in Ziffer 15 gedruckt. Das Feld Wert Geschäftswagen darf in diesem Fall nicht ausgefüllt werden, weil sonst der Privatanteil - wie unter Wert Geschäftswagen erläutert - berechnet und auf dem Lohnausweis in die Ziff. 2.2 abgefüllt wird (keine Übersteuerung durch Aktivierung dieser Option). Privatanteil Geschäftswagen wird von Arbeitnehmer bezahlt Mit dieser Option wird die Standardbemerkung Privatanteil Geschäftswagen wird von Arbeitnehmer bezahlt in Ziff. 15 auf dem Lohnausweis abgedruckt. Diese Option müssen Sie also nur dann aktivieren, wenn der Privatanteil Geschäftswagen nicht zum Bruttolohn addiert, sondern nur vom Lohn abgezogen wird. Das Feld Wert Geschäftswagen lassen Sie in diesem Fall leer und erfassen stattdessen eine Bewegung mit der Lohnart 5080 Abzug Privatanteil Geschäftswagen mit dem Betrag, der dem Mitarbeiter vom Lohn abgezogen werden soll. Wert Geschäftswagen Wenn der Arbeitgeber den Privatanteil Geschäftswagen für den Arbeitnehmer übernimmt, muss diese Option gewählt werden. Bitte tragen Sie dazu den Kaufpreis inkl. sämtlichen Sonderausstattungen exkl. MWSt in diesem Feld ein. Der monatliche Privatanteil (Pauschale) wird dann automatisch als Bruttolohnaufrechnung ausgewiesen und vom Nettolohn wieder abgezogen. Da es sich um einen Bestandteil des Bruttolohns handelt, werden auch die Sozialversicherungsabzüge für den Privatanteil gerechnet. Ziffer 14 (1) Erfassen Sie in diesem Feld weitere Gehaltsnebenleistungen, die vom Arbeitgeber nicht selbst bewertet werden können (ohne Angabe des Betrages). Diese Angaben werden in die erste Zeile der Ziff. 14 gedruckt. Ziffer 14 (2) Erfassen Sie in diesem Feld weitere Gehaltsnebenleistungen, die vom Arbeitgeber nicht selbst bewertet werden können (ohne Angabe des Betrages). Diese Angaben werden in die zweite Zeile der Ziff. 14 gedruckt. Bemerkungen für Lohnausweis Alle anderen Bemerkungen die in Ziff. 15 gedruckt werden sollen, können Sie in diesem Feld als Freitext erfassen.
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