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Grenzgänger Korrektur |
Falls Sie Grenzgänger beschäftigen und Grenzgänger-Meldungen auf Lohnabrechnungen korrigieren wollen, steht Ihnen dazu diese Funktion zur Verfügung:
1.Wählen Sie Lohnbuchhaltung > ELM > Grenzgänger > Korrektur .

2.Geben Sie hier die gewünschten Daten ein.
3.Klicken Sie auf Ok , um zu speichern.

4.Schliessen Sie mir Klick auf Ok ab.
Die Korrekturfunktion passt in den ausgewählten Lohnabrechnungen den Wert «LOH_LohnabrechPos.QSTGrenzgaengerMsg» auf 1 oder 0 an, je nachdem ob man «ja» oder «nein» auswählt.
Hinweise: ▪Grenzgänger-Meldung gilt für Personen mit Wohnsitz in IT und Arbeitskanton GR, TI, VS sowie Personen mit Wohnsitz in FR und Grenzkantone zu FR (ohne GE). ▪Anteil Telearbeit gilt nur für FR. |
Tipp: ▪Grenzgänger-Meldung (ja/nein) und Anteil Telearbeit können unabhängig voneinander korrigiert werden. |