Lohnabrechnung in der Schweiz: Alles, was Unternehmen wissen müssen

Warum die Lohnabrechnung mehr ist als Papierkram

Die Lohnabrechnung ist eine rechtliche Pflicht – aber auch ein Zeichen für Vertrauen, Klarheit und Systematik im Personalwesen. Sie sorgt dafür, dass Arbeitnehmer nachvollziehen können, wie sich ihr Gehalt zusammensetzt, welche Abzüge vorgenommen wurden und was ihnen netto überwiesen wird.

Gleichzeitig sind Lohnprozesse eng mit gesetzlichen Anforderungen verknüpft: Beiträge an die AHV, die Sozialversicherungen, das Schliessen der Lohnperiode, sowie die Übermittlung an Behörden und Versicherungen. Wer hier Fehler macht, riskiert nicht nur Nachzahlungen, sondern auch das Vertrauen der Mitarbeitenden.

Die Grundlagen der Lohnabrechnung: Struktur, Bedeutung und Nutzen

Eine Lohnabrechnung Schweiz ist nicht standardisiert – aber sie muss gewissen gesetzlichen Anforderungen genügen. In der Praxis enthält sie folgende Bestandteile:

  • Personalien des Arbeitnehmers (Name, Adresse, AHV-Nummer)
  • Zeitraum der Abrechnung
  • Arbeitsverhältnis und Pensum
  • Bruttolohn
  • Pflichtbeiträge und Abzüge (AHV, ALV, BVG etc.)
  • Quellensteuer (bei Ausländern oder Grenzgängern)
  • Nettolohn zur Auszahlung
  • Hinweise zu Feiertagen, Ferienguthaben, oder Spesen

Jede dieser Komponenten muss sorgfältig dokumentiert sein. Besonders bei späteren Streitigkeiten oder Prüfungen durch die Ausgleichskasse oder Steuerverwaltung wird die Lohnabrechnung zur zentralen Informationsquelle.

 

Lohnarten: Mehr als nur Bruttolohn

Der Begriff Bruttolohn umfasst alle Lohnbestandteile vor Abzug gesetzlicher und freiwilliger Leistungen. Dazu zählen:

  • Grundgehalt oder Monatslohn
  • Überstundenvergütung
  • Leistungsprämien, Bonuszahlungen
  • Sachleistungen (z. B. Geschäftsauto)
  • Zulagen (z. B. Kinder-, Nacht-, Schichtzulagen)

Der Bruttolohn dient als Berechnungsgrundlage für alle Abzüge – vom AHV-Beitrag über die Unfallversicherung bis zur Pensionskasse. Deshalb ist eine korrekte Erfassung entscheidend, um die Beiträge an die Sozialversicherungen und Steuerbehörden korrekt zu erstellen.

 

Abzüge und Beiträge: Was ein Arbeitgeber abziehen muss

Gesetzlich vorgeschriebene Abzüge:

Abzug / BeitragAnteil ArbeitnehmerAnteil Arbeitgeber
Abzug / Beitrag AHV / IV / EOAnteil Arbeitnehmer 5.3 %Anteil Arbeitgeber 5.3 %
Abzug / Beitrag ALVAnteil Arbeitnehmer 1.1 %Anteil Arbeitgeber 1.1 %
Abzug / Beitrag BVG (Pensionskasse)Anteil Arbeitnehmer altersabhängigAnteil Arbeitgeber gleich hoch
Abzug / Beitrag UnfallversicherungAnteil Arbeitnehmer je nach VertragAnteil Arbeitgeber je nach Vertrag
Abzug / Beitrag FamilienzulagenAnteil Arbeitnehmer Anteil Arbeitgeber 100 %
Abzug / Beitrag QuellensteuerAnteil Arbeitnehmer je nach TarifAnteil Arbeitgeber

Die AHV bildet dabei das Kernstück des Schweizer Sozialsystems. Für jeden abgerechneten Lohn muss ein fixer Prozentsatz an die AHV-Ausgleichskasse entrichtet werden. Die Fristen zur Zahlung dieser Beiträge sind strikt – Verspätungen führen zu Verzugszinsen.

 

Lohnabrechnungen erstellen: Was Sie Schritt für Schritt beachten sollten

Die Erstellung der Lohnabrechnung folgt einem wiederkehrenden Ablauf. Jede Phase sollte dokumentiert und kontrolliert werden:

  1. Stammdatenpflege

    • Persönliche Angaben, AHV-Nummer, Quellensteuerstatus
    • Versicherungszuordnungen (Pensionskasse, Unfall, KTG)
  2. Lohnarten erfassen

    • Fixlohn, Stundenlohn, Zuschläge, Sachbezüge
    • Bruttolohn vollständig dokumentieren
  3. Pflichtabzüge berechnen

    • AHV, ALV, BVG, NBU, Quellensteuer etc.
    • Beiträge an die Sozialversicherungen ermitteln
  4. Nettolohn bestimmen

    • Abzüge vom Bruttolohn abziehen
    • Auszahlungstermin definieren
  5. Lohnabrechnungen erstellen

    • Ausdruck oder digitales PDF
    • Versand an die Mitarbeitenden
    • Intern archivieren

Wichtig: Auch bei gleichbleibendem Gehalt muss monatlich eine neue Abrechnung erstellt werden. Nur so wird der Dokumentationspflicht Genüge getan.

 

Lohnabrechnung schliessen: Der Monatsabschluss korrekt durchgeführt

Das Schliessen der Lohnabrechnung ist mehr als ein Knopfdruck in der Lohnsoftware. Es handelt sich um den organisatorischen und buchhalterischen Abschluss des jeweiligen Lohnmonats. Dabei werden alle Abrechnungen fixiert, Meldungen vorbereitet und Zahlungsläufe angestossen.

Wichtige Aufgaben beim Schliessen:

  • Überprüfung aller Eingaben und Abzüge
  • Kontrolle der Bruttolöhne und Sozialbeiträge
  • Erzeugung von Zahlungsdateien (z. B. pain.001 für Banken)
  • Erstellung von Journaleinträgen für die Finanzbuchhaltung
  • Versand der Abrechnungen an die Mitarbeitenden
  • Meldung der Löhne an Behörden (AHV, UVG, BVG etc.)

Gerade beim Schliessen ist Sorgfalt gefragt. Fehlerhafte Löhne, vergessene Zulagen oder falsch berechnete Beiträge müssen nachträglich korrigiert werden – was zusätzlichen Aufwand verursacht.

 

Besonderheiten bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft

Die Lohnverarbeitung umfasst viele Themen, die über den Standardfall hinausgehen. Dazu gehören insbesondere:

Life Assurance

Krankheit

  • Lohnfortzahlungspflicht (meist nach OR oder GAV geregelt)
  • Beginn der Leistungspflicht durch Krankentaggeldversicherung
  • Koordination mit Versicherungsanspruch und Arbeitgeberleistung
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Unfall

  • Meldepflicht an die Suva oder andere UVG-Versicherung
  • Abrechnungen enthalten Hinweise auf NBU oder BU-Deckung
  • Taggelder ersetzen den Lohn teilweise
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Mutterschaft / Vaterschaft

  • Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung (EO-Leistung)
  • Spezielle Quellensteuerbehandlung
  • Separate Abrechnung für EO-Anspruchsperioden

In diesen Fällen ist es besonders wichtig, dass Arbeitgeber mit korrekten Informationen arbeiten und die Beiträge an Sozialversicherungen korrekt weitergeben.

 

Digitalisierung: So profitieren Sie bei der Lohnabrechnung

Immer mehr Betriebe – vom Kleinunternehmen bis zur mittelgrossen Organisation – setzen auf digitale Lösungen, um ihre Lohnabrechnungen effizient zu erstellen und zu verwalten.

Vorteile digitaler Systeme:

Proffix ERP: Business Software für Schweizer KMU

Mit Proffix Px5 Lohnabrechnungen einfach und digital verwalten

Mit der Swissdec-zertifizierten Lohnbuchhaltung von Proffix Px5 digitalisieren KMU ihre Lohnprozesse effizient: Löhne einfach verwalten, Abrechnungen automatisieren, Lohnausweise erstellen und alle Lohndaten direkt an Mitarbeitende und Behörden übermitteln – auf Wunsch nahtlos integriert in die Proffix Px5 Finanzbuchhaltung.

Jahresendverarbeitung und Lohnausweis

Ein weiteres zentrales Thema ist die Lohnverarbeitung zum Jahresende. Hier geht es nicht nur um das Schliessen des Dezembers, sondern auch um die Jahresübersicht für Behörden und die Mitarbeitenden.

Aufgaben im Dezember / Januar:

  • Kontrolle der Jahressummen (AHV, BVG, ALV)
  • Erstellung des Lohnausweises pro Arbeitnehmer
  • Berechnung von 13. Monatslohn oder Bonuszahlungen
  • Rückstellungen bei Überstunden oder Resturlaub
  • Meldung der Lohnsummen an Sozialwerke

Der Lohnausweis ist für die Steuererklärung der Mitarbeitenden entscheidend. Er muss vollständig, korrekt und rechtzeitig erstellt werden – eine Pflicht für jeden Arbeitgeber.

 

Aufbewahrungspflichten und Datenschutz

In der Schweiz gelten klare Vorschriften zur Aufbewahrung von Lohnunterlagen:

  • Lohnabrechnungen, Journale, Zahlungsnachweise: 10 Jahre
  • Datenschutzkonforme Archivierung (Papier oder digital)
  • Zugriff nur für berechtigte Personen (z. B. HR, Treuhand)

Die Einhaltung dieser Vorgaben ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern zeigt auch Verantwortung im Umgang mit sensiblen Personaldaten.

 

Kommunikation mit Mitarbeitenden: Lohnabrechnungen transparent gestalten

Die monatliche Lohnabrechnung ist nicht nur ein Verwaltungsdokument – sie ist auch ein zentrales Element der Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Um Vertrauen aufzubauen und Missverständnisse zu vermeiden, sollten Unternehmen sicherstellen, dass alle Informationen leicht verständlich und nachvollziehbar aufbereitet sind.

Tipps für klare Kommunikation:

  • Verwenden Sie eine konsistente Struktur bei allen Abrechnungen
  • Erläutern Sie weniger bekannte Abzüge (z. B. Koordination BVG)
  • Stellen Sie ein Glossar mit häufigen Begriffen bereit (z. B. Bruttolohn, AHV, Quellensteuer)
  • Bieten Sie einen Ansprechpartner im HR-Team an

Besonders neue Mitarbeitende schätzen es, wenn ihnen komplexe Themen wie Sozialversicherungen oder Quellensteuer verständlich erklärt werden – gerade in der Einführungsphase.

 

Lohnabrechnung für Grenzgänger und ausländische Mitarbeitende

Ein weiteres wichtiges Thema betrifft die korrekte Abrechnung bei Grenzgänger*innen oder ausländischen Arbeitnehmenden mit Wohnsitz im Ausland. Hier greifen häufig spezielle Regelungen – insbesondere bei der Quellensteuer.

Wichtige Aspekte:

  • Quellensteuerpflicht ab dem ersten Arbeitstag (sofern kein C-Ausweis)
  • Tarife und Abzüge richten sich nach Wohnort (Kanton / Ausland)
  • Kommunikation mit kantonaler Steuerverwaltung nötig
  • Integration ins AHV-System nur mit gültiger Bewilligung

Diese Sonderfälle erhöhen die Komplexität der Lohnabrechnung deutlich. Es empfiehlt sich daher, bei Unsicherheiten auf die Unterstützung durch spezialisierte Treuhandbüros oder Payroll-Dienstleister zu setzen.

 

Fazit

Eine präzise, transparente und rechtssichere Lohnabrechnung ist in der Schweiz nicht nur gesetzlich vorgeschrieben – sie ist auch ein Zeichen von Professionalität und Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden. Wer alle Abzüge, Beiträge, Informationen und gesetzlichen Vorgaben korrekt umsetzt, schützt sich vor Problemen mit Behörden und schafft Vertrauen.

Ob Sie die Lohnabrechnung selbst erstellen, einen externen Partner beauftragen oder eine moderne Lohnsoftware einsetzen: Entscheidend ist, dass Sie alle Themen rund um Löhne, AHV, Sozialversicherungen, Quellensteuer und das Schliessen der Lohnläufe konsequent, verständlich und vollständig abbilden.

So wird Ihre Abrechnung nicht nur korrekt – sondern ein Instrument für nachhaltige Mitarbeitendenbindung und wirtschaftliche Sicherheit.

 

Häufig gestellte Fragen / FAQ zur Lohnabrechnung in der Schweiz

Muss ich jeden Monat eine Lohnabrechnung erstellen, auch wenn der Lohn gleich bleibt?

Ja. Die Abrechnung ist Teil der Informationspflicht gegenüber Arbeitnehmenden – unabhängig von Veränderungen im Gehalt.

 

Welche Rolle spielt die AHV?

Die AHV ist das Rückgrat der Altersvorsorge. Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten je zur Hälfte einen Beitrag. Die Erfassung und Abführung erfolgt monatlich über die Lohnabrechnung.

Was passiert beim Austritt eines Mitarbeitenden?

Es ist eine abschliessende Abrechnung zu erstellen, inkl. Ferienguthaben, anteiligem 13. Monatslohn, BVG-Abmeldung und ggf. Rückforderungen.

Wie funktioniert das Schliessen der Lohnperiode?

Beim Schliessen wird die Abrechnungsperiode buchhalterisch abgeschlossen. Zahlungen werden ausgelöst, Meldungen an Sozialversicherungen generiert und alle Daten archiviert.

Was gehört alles zu den Themen rund um die Lohnabrechnung?

Neben der monatlichen Erstellung und Abrechnung: Quellensteuer, BVG-Koordination, Mutterschaft, Unfall, Krankheit, Lohnausweis, Jahresendverarbeitung, Datenschutz und Digitalisierung.

 

Weitere Themen rund um die Lohnabrechnung

Die Lohnabrechnung steht nicht für sich allein – sie ist eingebettet in eine Vielzahl von Prozessen, Pflichten und gesetzlichen Rahmenbedingungen. Damit Sie als Arbeitgeber die Übersicht behalten, lohnt sich ein Blick auf weitere praxisrelevante Themen, die über die reine Erstellung hinausgehen.

Fristen im Blick behalten

In der Schweiz gelten klare Fristen für die Zahlung des Lohns, die Übermittlung von Lohnabrechnungen und die Deklaration gegenüber den Sozialversicherungen. Typische Beispiele:

  • Lohnzahlung: i. d. R. bis zum letzten Arbeitstag des Monats
  • Quellensteuerabrechnung: monatlich an die Steuerbehörde
  • Jahresmeldungen: je nach Kanton und Versicherung bis Ende Januar

Ein aktives Fristenmanagement schützt Unternehmen vor Mahngebühren und bürokratischem Mehraufwand.

Arbeitgeberpflichten im Überblick

Jedes Unternehmen, das mitarbeitende Personen beschäftigt, übernimmt automatisch eine Reihe gesetzlich definierter Aufgaben. Diese gehen über die reine Lohnabrechnung hinaus:

  • Anmeldung bei Sozialversicherungen
  • Anmeldung der Arbeitnehmer bei der Pensionskasse
  • Führung eines Lohnjournals
  • Fristgerechtes Schliessen der Lohnperioden
  • Archivierung von Lohnunterlagen

Diese Aufgaben werden oft unterschätzt – insbesondere in kleineren Unternehmen, wo keine dedizierte HR-Abteilung vorhanden ist.

Lohn, Gehalt und Entlohnungsmodelle: Was ist zu beachten?

Unterschied zwischen Lohn und Gehalt

Im Alltag werden Lohn und Gehalt oft gleichbedeutend verwendet. Im arbeitsrechtlichen Sinn gibt es aber feine Unterschiede:

  • Lohn: meist variabel, abhängig von geleisteter Arbeit (z. B. Stundenlohn, Akkordlohn)
  • Gehalt: fixer Betrag pro Monat, unabhängig von der konkreten Arbeitsmenge

Für die Lohnabrechnung macht das einen Unterschied: Beim Lohn müssen Arbeitszeiten präzise dokumentiert und als Basis für die Berechnung verwendet werden. Beim Gehalt genügt meist ein fixer Monatsbetrag, ergänzt durch Zuschläge oder Spesen.

Unternehmen in der Verantwortung: So gelingt die gesetzeskonforme Umsetzung

Ein zentraler Punkt bei allen Lohnprozessen: Die Verantwortung liegt bei den Arbeitgebern – selbst dann, wenn eine Treuhandfirma oder Payroll-Software verwendet wird. Deshalb sollten alle Unternehmen, unabhängig von Grösse und Branche, über grundlegende Kenntnisse im Bereich Lohnabrechnung verfügen.

So vermeiden Sie Risiken:

  • Schulen Sie interne HR- oder Buchhaltungsverantwortliche
  • Überprüfen Sie regelmässig die eingesetzte Softwarelösung
  • Halten Sie gesetzliche Änderungen (z. B. Quellensteuertarife) im Blick
  • Dokumentieren Sie jeden einzelnen Erstellungsschritt

Professionelles Lohnmanagement ist ein Wettbewerbsvorteil: Es stärkt die Arbeitgebermarke, fördert die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und reduziert rechtliche Risiken.

Zukunftstrends in der Lohnabrechnung: Digitalisierung, Self-Service und Transparenz

Die Digitalisierung verändert auch die Lohnabrechnung. Immer mehr Unternehmen setzen auf automatisierte Prozesse, Self-Service-Portale für Arbeitnehmer und cloudbasierte Archivlösungen.

Aktuelle Entwicklungen:

  • Self-Service-Portale für den Zugriff auf Lohnabrechnungen
  • Mobile Apps für Spesen, Arbeitszeiten und Lohnhistorie
  • Automatische Updates bei Tarif- oder Gesetzesänderungen
  • Integration mit Finanzbuchhaltung und Zeiterfassung

Diese Themen sollten nicht nur aus technischer Sicht verfolgt werden – sie betreffen auch den kulturellen Wandel in der HR-Arbeit: Mehr Transparenz, mehr Eigenverantwortung der Mitarbeitenden, mehr Effizienz für die Arbeitgeber.