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Mehrere Zweigniederlassungen im gleichen Kanton für FAK-Abrechnung erfassen |
Bestehen mehrere Zweigniederlassungen im gleichen Kanton, erhält jede dieser Zweigniederlassungen einen eigenen Eintrag im Mitglieder-Register der Ausgleichskasse. Die Ausgleichskasse rechnet in diesem Fall mit jeder Zweigniederlassung einzeln ab und benötigt dafür die jeweilige Mitglieder-Nr.
Beispiel:
▪Der Hauptsitz des Betriebs befindet sich in Luzern und hat die Mitglieder-Nr. 100-9976.70. Diese wird im Fenster Familienzulagen verwalten erfasst. Die Zweigniederlassung befindet sich in Vitznau (LU) und hat die Mitglieder-Nr. 100-9976.71. Diese wird auf dem Arbeitsort für Vitznau im Feld FAK Mitglied-Nr. erfasst. Mitarbeiter mit dem zugewiesenen Arbeitsort Vitznau werden dadurch unter dieser Mitglied-Nr. abgerechnet. Im Arbeitsort für den Hauptsitz Luzern können Sie das Feld FAK Mitglied-Nr. leer lassen oder für eine bessere Übersicht ebenfalls abfüllen.
▪Ist auf einem Arbeitsort keine FAK Mitglied-Nr. erfasst, wird der Mitarbeiter über die Mitglied-Nr. des entsprechenden FAK-Kantons im Fenster Familienzulagen verwalten abgerechnet.
▪Der Arbeitsort des Mitarbeiters wird mit jeder Lohnabrechnung historisiert
Bisher konnte pro FAK-Kanton nur eine Mitglieder-Nr. erfasst werden. Neu können Sie eine FAK Mitglied-Nr. pro Arbeitsort definieren. Darum wurde im Fenster Familienzulagen verwalten im Bereich Familienausgleichskasse ein Symbol für den Zugriff auf die Hilfstabelle Arbeitsorte verwalten ergänzt.
Im Fenster Arbeitsorte verwalten gibt es neu das Feld FAK Mitglied-Nr., welches für diesen Fall ausgefüllt werden kann.
Hinweis: ▪ Die FAK Mitglied-Nr. des Arbeitsortes hat immer Priorität gegenüber der Mitglied-Nr. im Fenster Familienzulagen verwalten. |
Mehr Informationen bzw. Schritt für Schritt Anleitung finden Sie hier: