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Arbeitsorte verwalten |
Falls Sie mehrere Arbeitsorte z.B Filialen haben, können Sie diese mit der Adresse, der BFS-Gemeinde-Nr, der BUR-Nr, der Betriebs-Nr und der FAK Mitglied-Nr. definieren und den Mitarbeitern zuweisen. Diese Zuweisung wird auf jeder definitiven Lohnabrechnung historisiert.
Die Arbeitsorte können über das Modul Hilfstabellen oder direkt aus einem Eingabefeld verwaltet werden. In der Lohnbuchhaltung finden Sie zusätzlich noch Hilfstabellen > Hilfstabellen > Lohnbuchhaltung > Arbeitsorte verwalten.
1.Klicken Sie auf Neu , um einen neuen Eintrag zu erstellen.
2.Oder wählen Sie einen Eintrag in der Tabelle und klicken Sie auf Ändern .
3.Das Erfassungsfenster sieht wie folgt aus:
4.Definieren Sie den Eintrag wie gewünscht.
5.Klicken Sie auf Ok , um zu speichern.
Nr. Geben Sie hier eine eindeutige Nummer für den Arbeitsort ein. Die nächste freie Nummer wird automatisch vorgeschlagen. Bezeichnung Hier müssen Sie die Bezeichnung des Arbeitsortes eingeben. Diese Bezeichnung ist frei wählbar und wird nur intern verwendet. Arbeitsstätte In diesem Feld können Sie eine zusätzliche Information zum Arbeitsort eingeben (z.B. Filialenbezeichnung). Diese Bezeichnung wird bei der ELM-Übermittlung (insbesondere Statistik & Quellensteuer) mitgeschickt. Strasse/Haus-Nr., PLZ /Ort Geben Sie in diesen Feldern die Adresse des Arbeitsortes ein. BFS Gemeinde-Nr. Die Gemeindenummer wird für die Quellensteuer benötigt. Sie wird automatisch abgefüllt, wenn die Adresse erfasst ist. In einigen Fällen gibt es für eine Postleitzahl verschiedene Gemeindenummern, dann muss diese manuell abgefüllt werden. Das entsprechende Verzeichnis wird vom BFS publiziert, die Gemeindenummer kann aber bei mit der Kantonalen Steuerverwaltung nachgefragt werden. BUR-Nr. In diesem Feld können Sie die BUR-Nummer es Arbeitsortes eingeben, wenn das Bundesamt für Statistik (BfS) eine solche zugeteilt hat. Sie besteht aus einem Präfix (Buchstabe A) und einer 8-stelligen Zahl (z.B. A12345677). Das Präfix muss nicht erfasst werden, nur die 8-stellige Zahl. Falls Ihr Präfix nicht der Buchstabe A ist, melden Sie sich bitte beim Proffix Kundendienst. Die BUR-Nummer kann unter folgender E-Mail-Adresse beim BfS erfragt werden: infobur@bfs.admin.ch Betriebs-Nr. Hier können Sie eine individuelle Betriebs-Nr., die sogenannte InHouseID,eingeben. Die InHouseID ist eine Unternehmens- interne Nummer oder Informations-Zusammenstellung, die einen Arbeitsort definiert. Die Verwendung dieses Feldes bedarf einer vorherigen Vereinbarung zwischen dem BFS und dem Unternehmen und setzt eine enge und direkte Zusammenarbeit mit dem BFS im Rahmen des Profilings voraus. Das BFS entscheidet, welche Unternehmen in Frage kommen. Ist diese Information vorhanden und von guter Qualität, kann auf die BUR-Nr. verzichtet werden. Wöchentliche Arbeitszeit / Lektionen Geben Sie in diesen Feldern die wöchentliche Arbeitszeit und/oder die Anzahl Lektionen für diese Filiale ein. Es handelt sich um die vertraglich festgelegte betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit in Stunden, die bei einer vollen Beschäftigung gelten (z.B. 42 Std. / Woche). Diese Angabe ist die Basis zur Berechnung des individuell vereinbarten Beschäftigungsgrades. FAK Mitglied-Nr. Erfassen Sie hier die FAK Mitglied-Nr. der Zweigniederlassung, sofern diese von der Familienausgleichskasse für die Abrechnung der FAK-Beiträge verlangt wird. Wenn Sie das Feld leer lassen, wird die Mitglied-Nr. aus dem Fenster Familienzulagen verwalten für diesen Arbeitsortkanton für die FAK-Lohnmeldung verwendet. |
Bestehen mehrere Zweigniederlassungen im gleichen Kanton, erhält jede dieser Zweigniederlassungen einen eigenen Eintrag im Mitglieder-Register der Ausgleichskasse. Die Ausgleichskasse rechnet in diesem Fall mit jeder Zweigniederlassung einzeln ab und benötigt dafür die jeweilige Mitglieder-Nr. Beispiel: ▪Der Hauptsitz des Betriebs befindet sich in Luzern und hat die Mitglieder-Nr. 100-9976.70. Diese wird im Fenster Familienzulagen verwalten erfasst. Die Zweigniederlassung befindet sich in Vitznau (LU) und hat die Mitglieder-Nr. 100-9976.71. Diese wird auf dem Arbeitsort für Vitznau im Feld FAK Mitglied-Nr. erfasst. Mitarbeiter mit dem zugewiesenen Arbeitsort Vitznau werden dadurch unter dieser Mitglied-Nr. abgerechnet. Im Arbeitsort für den Hauptsitz Luzern können Sie das Feld FAK Mitglied-Nr. leer lassen oder für eine bessere Übersicht ebenfalls abfüllen. ▪Ist auf einem Arbeitsort keine FAK Mitglied-Nr. erfasst, wird der Mitarbeiter über die Mitglied-Nr. des entsprechenden FAK-Kantons im Fenster Familienzulagen verwalten abgerechnet. ▪Der Arbeitsort des Mitarbeiters wird mit jeder Lohnabrechnung historisiert |