MWST für periodische Leistungen aufteilen

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MWST für periodische Leistungen aufteilen

MWST für periodische Leistungen aufteilen

Periodische Leistungen, die teilweise nach der Steuersatzerhöhung erbracht werden, wie Abonnemente für Beförderungsleistungen (z. B. Halbtax- und Generalabonnemente oder Ski-Saisonabonnemente) oder Service- und Wartungsverträge für Lifte, Haushaltmaschinen, Computersysteme und dergleichen, sind in der Regel im Voraus zu bezahlen. Erstreckt sich ein solches Abonnement oder ein solcher Vertrag über den Zeitpunkt der Steuersatzerhöhung hinaus, ist grundsätzlich eine Aufteilung des Entgelts pro rata temporis auf den bisherigen und neuen Steuersatz vorzunehmen.

Beispiel:

Der Umsatz aus einem vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 laufenden Liftserviceabonnement ist zu einem Viertel (1.10.2023 - 31.12.2023) zum Steuersatz von 7,7 % und zu drei Vierteln (1.1.2024 - 30.9.2024) zum Steuersatz von 8,1 % in Rechnung zu stellen und zu versteuern.

Link zu MWST-Info.

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