Warum die Mehrwertsteuererhöhung bereits jetzt wichtig ist
Neue Mehrwertsteuersätze ab 2024
Die eidgenössische Steuerverwaltung erhöht auf den 1. Januar 2024 die Mehrwertsteuer. Die Anpassungen betreffen alle Unternehmen und Verbraucher in der Schweiz. Für einige Firmen und Branchen hat die Erhöhung bereits im laufenden Jahr Auswirkungen auf die Rechnungsstellung und Abrechnung. Wir erklären warum und wie Proffix Px5 KMU bei der Umstellung unterstützen kann.
In der Abstimmung vom 25. September 2022wurden die Änderung des AHV-Gesetzes und der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV angenommen. Aus diesem Grund gelten ab dem 1. Januar 2024 folgende Mehrwertsteuersätze: Der Normalsatz beträgt neu 8,1 % (7,7 %), der Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3,8 % (3,7 %) und der reduzierte Satz 2,6 % (2,5 %). Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dies bedeutet: Jahresübergreifende und periodische Leistungen müssen bereits jetzt mit den aktuellen wie auch mit den neuen Steuersätzen abgerechnet werden. Dies hat Auswirkungen auf die Rechnungsstellung, die Steuercodes und auf die Deklaration der Mehrwertsteuer im Jahr 2023.
Rechnungsstellung: Bei der Verrechnung von periodischen Leistungen, bei denen die Leistungen in Zeitperioden vor und nach der MWST-Satzanpassung erbracht werden, muss grundsätzlich eine Aufteilung des Entgelts «pro rata temporis» auf dem bisherigen und auf dem neuen Steuersatz vorgenommen werden. Davon betroffen sind Dienstleistungen wie Abonnemente im Personenverkehr, von Verlagen usw. sowie Softwarelizenzen und Service- und Wartungsverträge, die in der Regel im Voraus zu bezahlen sind. Werden Leistungen, die aufgrund des Zeitraums ihrer Erbringung sowohl den bisherigen als auch den neuen Steuersätzen unterliegen, auf derselben Rechnung aufgeführt, sind das Datum oder der Zeitraum der Leistungserbringung und der darauf entfallende Betragsanteil getrennt aufzuführen. Um dies zu vereinfachen, hat Proffix die Funktion «MWST aufteilen» in die Auftragsbearbeitung von Proffix Px5 integriert. Dank dieser können die Leistungen mit den jeweiligen Steuersätzen getrennt ausgewiesen und verrechnet werden.
Deklaration: Gemäss Information zur Mehrwertsteuererhöhung dürfen Umsätze mit Steuersätzen gültig ab dem 1. Januar 2024 erstmals in der Abrechnung des 3. Quartals 2023 (bei effektiver Methode) bzw. des 2. Semesters 2023 (bei Saldosteuersatz) auf dem MWST-Formular deklariert werden. Mit dem MWST-Assistenten in Proffix Px5 können Unternehmen die neuen Steuercodes bereits jetzt korrekt erstellen. Buchungen, die dabei mit dem neuen, gültigen Steuercode erfasst sind, werden bei der definitiven MWST-Abrechnung für Q1 und Q2 nicht berücksichtigt, sondern automatisch in die Abrechnung des zweiten Halbjahres 2023 übernommen und deklariert.
Abrechnung: Die ersten neuen Mehrwertsteuer-Formulare stehen KMU bereits jetzt in Proffix Px5 zur Verfügung. Mit der Funktion «Steuercodes ersetzen» können die neu erstellten Steuercodes den neuen Ziffern der MWST-Abrechnung mit einem Klick zugewiesen werden. Somit ist Px5 startklar für die Abrechnung mit den neuen Steuersätzen. Wichtig: Die Formulare dürfen erst ab dem zweiten Halbjahr 2023 verwendet werden.
Auf einen Blick
So unterstützt Sie Proffix Px5 bei der Umstellung der Mehrwertsteuer
- Die Steuersätze in der Rechnungsstellung aufteilen.
In der Proffix Px5 Auftragsbearbeitung lassen sich die aktuellen und neuen Steuersätze mithilfe der Funktion «MWST aufteilen» getrennt erfassen und die jeweiligen Positionen in der Rechnungsstellung korrekt und separat ausweisen. - Mit dem MWST-Assistenten Steuercodes erfassen.
Der in Proffix integrierte Assistent unterstützt KMU, die jeweiligen Steuercodes zu erfassen und die Mehrwertsteuer während der Umstellungsphase korrekt abzurechnen. - Mit den neuen MWST-Formularen korrekt deklarieren.
Das neue MWST-Formular ist bereits vollständig in Proffix Px5 integriert und für die Abrechnung ab dem 2. Halbjahr verfügbar.