Lohnarten verwalten - Funktionen

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Lohnarten verwalten - Funktionen

Lohnarten verwalten - Funktionen

Die Lohnarten können über das Modul Hilfstabellen oder direkt aus einem Lohnarten-Eingabefeld verwaltet werden.

In der Lohnbuchhaltung Proffix_Lohnbuchhaltung_16x16 finden Sie zusätzlich noch die Hilfstabellen > Hilfstabellen > Lohnbuchhaltung > Lohnarten sowie die Registerkarte Extras > Definition  > Lohnarten Tabelle_16x16.

Für die Definition der Bedingung oder der Berechnung wird der Zugriff auf die verschiedenen Lohnfelder benötigt. Als Lohnfeld können Sie auch vordefinierte Funktionen verwenden oder eigene Lohnformeln definieren.

Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung der verfügbaren Funktionen:

Tabelle

Funktion

Beschreibung

Mitarbeiter

Alter

Diese Funktion ermittelt das genaue Alter des Mitarbeiters.

Mitarbeiter

Alter im Jahr

Mit dieser Funktion können Sie das Alter ermitteln, das der Mitarbeiter im aktuellen Jahr (der Lohnabrechnung) erreicht.

Mitarbeiter

Alter im Monat

Um das Alter zu ermitteln, das der Mitarbeiter im aktuellen Monat (der Lohnabrechnung) erreicht, verwenden Sie diese Funktion.

Mitarbeiter

Pensionsalter

Mit dieser Funktion wird das Pensionsalter des Mitarbeiters aufgrund des Geschlechts und der Abteilung ermittelt. Das Pensionsalter wird in der Tabelle «Lohnprozente» definiert.

Allgemein

Tag

Diese Funktion gibt als Wert den Tag zurück. Sie müssen zusätzlich ein Datum-Lohnfeld angeben.

Allgemein

Jahr

Diese Funktion gibt als Wert das Jahr zurück. Sie müssen zusätzlich ein Datum-Lohnfeld angeben.

Allgemein

Monat

Diese Funktion ermittelt als Wert den Monat. Sie müssen zusätzlich ein Datum-Lohnfeld angeben.

Allgemein

StaffelProzent aus Zusatzfeld

Mit dieser Funktion können Sie die Prozentzahl aus einer Staffel-Tabelle ermitteln. Sie können diese Funktion nur in einer Formel verwenden. Dabei geben Sie bei der Formel als Feld das Zusatzfeld an, in welchem der Code für die Staffeltabelle abgelegt ist. Sie müssen den Betrag für die Berechnung im Feld «Menge» angeben. Die Basis für die Ermittlung des Prozentsatzes muss als Lohnsumme 1 (Quellensteuer Satz-Basis) definiert werden. Die Funktion sucht nun aufgrund dieses Betrags der Lohnsumme 1 und des Staffel-Tabellen-Codes des Mitarbeiters den entsprechenden Prozentsatz.

Allgemein

SubString

Mit dieser Funktion können Sie aus einem alphanumerischen Wert oder Feld einen Teiltext ermitteln. Sie müssen zusätzlich ein Text-Lohnfeld sowie die Startposition und die Länge (Anzahl Zeichen) angeben.

Bewegungen

Ansatz/Menge/Betrag Basislohnart 1-6 letzte Abrechnung

Diese Funktionen ermitteln den Ansatz, die Menge oder den Betrag von der angegebenen Basislohnart x der letzten Lohnabrechnung des Mitarbeiters.

Bewegungen

Ansatz/Menge/Betrag Basislohnart 1-6 letzte Abrechnung Periode

Diese Funktionen ermitteln den Ansatz, die Menge oder den Betrag von der angegebenen Basislohnart x der letzten Lohnabrechnung des Mitarbeiters in der gleichen Lohnabrechnungsperiode.

Bewegungen

Menge/Betrag Basislohnart 1-6 letzte Abrechnung Vorjahr

Diese Funktionen ermitteln die Menge oder den Betrag von der angegebenen Basislohnart x der letzten Lohnabrechnung des Mitarbeiters im Vorjahr.

Bewegungen

Menge/Betrag Lohnart letzte Abrechnung

Mit diesen Funktionen können Sie die Menge bzw. den Betrag der letzten Lohnabrechnung des Mitarbeiters von der aktuellen Lohnart ermitteln.

Bewegungen

Total Menge/Betrag Basislohnart 1-6 letzte Abrechnung Periode

Um die Totalmenge bzw. den Totalbetrag von der angegebenen Basislohnart x der letzten Lohnabrechnung der gleichen Lohnabrechnungsperiode zu ermitteln, verwenden Sie diese Funktionen.

Bewegungen

Total Menge/Betrag Basislohnart 1-6

Um die Totalmenge bzw. den Totalbetrag von der angegebenen Basislohnart x des aktuellen Jahres zu ermitteln, verwenden Sie diese Funktionen.

Funktion

Abzugsbasis monatsdynamisch

Diese Funktion berechnet die Basis für den BVG-Beitrag aufgrund diverser Parameter. Sie prüft, ob der Mitarbeiter gemäss kumulierten Lohnabrechnungen die Eintrittsschwelle pro Rata erreicht hat und verwendet dafür die kumulierte BVG-Basis aller bisherigen Lohnperioden des Kalenderjahrs. Ist die Eintrittsschwelle in einer darauffolgenden Lohnperiode nicht mehr erreicht, wird weiterhin der minimale BVG-Beitrag abgezogen. Falls die Eintrittsschwelle auf das Gesamtjahr gesehen nicht erreicht wird, bleibt der Mitarbeiter dennoch BVG-versichert, wenn er sie einmal erreicht hat.
Das Ein-/Austrittsdatum ist massgebend für die pro Rata Berechnung der Grenzbeträge, d.h. falls in einem Monat keine Lohnabrechnung erstellt wird, fliesst dieser dennoch in die Berechnung mit ein und die Abzüge werden allenfalls später nachgeholt. Bei einem untermonatigen Eintritt oder Austritt wird der Koordinationsabzug pro Rata berechnet. Formel: Koordinationsabzug pro Jahr / 360 * X Sozialversicherungstage.

Bitte prüfen Sie mit der Vorsorgeeinrichtung, ob diese Berechnungsmethode dem Vorsorgereglement entspricht und informieren Sie die Mitarbeiter in einem Merkblatt.

Die Funktion muss auf der Lohnart im Feld «Menge max.» angegeben werden. Im Feld «Menge» muss die aktuelle Basis der laufenden Abrechnung stehen. Sie können folgende Parameter definieren:

Zahl 1: Höchstgrenze pro Monat

Zahl 2: minimale Abzugsbasis

Zahl 3: Eintrittsschwelle

Zahl 4: Koordinationsabzug

Zahl 5: 1 = Beschäftigungsgrad wird für Berechnung des Koordinationsabzuges berücksichtigt

Basislohnart 1: Lohnart mit der Basis (z.B. BVG-Basis)

Basislohnart 2: Lohnart mit der effektiv verwendeten Basis (z.B. BVG-Lohn)

Funktion

Abzugsbasis monatsdynamisch ohne Minimum

Diese Funktion berechnet die Basis für den Abzug aufgrund diverser Parametern. Sie prüft, ob der Mitarbeiter gemäss kumulierten Lohnabrechnungen die Eintrittsschwelle pro Rata erreicht hat und verwendet dafür die BVG-Basis der aktuellen Lohnperiode. Ist die Eintrittsschwelle in einer darauffolgenden Lohnperiode nicht mehr erreicht, wird der kumulierte BVG-Beitrag zurückerstattet. Falls die Eintrittsschwelle wieder erreicht wird, erfolgt wieder ein BVG-Beitrag aufgrund der aktuellen Lohnperiode. Der BVG-Beitrag für das Gesamtjahr kann somit tiefer ausfallen, als gemäss jährlicher minimaler Abzugsbasis. Diese Variante könnte für eine monatliche BVG-Abrechnung verwendet werden, wenn Mitarbeiter unregelmässig arbeiten.
Das Ein-/Austrittsdatum ist massgebend für die pro Rata Berechnung der Grenzbeträge, d.h. falls in einem Monat keine Lohnabrechnung erstellt wird, fliesst dieser dennoch in die Berechnung mit ein, die Abzüge werden jedoch später nicht nachgeholt. Bei einem untermonatigen Eintritt oder Austritt wird der Koordinationsabzug pro Rata berechnet. Formel: Koordinationsabzug pro Jahr / 360 * X Sozialversicherungstage.

Bitte prüfen Sie mit der Vorsorgeeinrichtung, ob diese Berechnungsmethode dem Vorsorgereglement entspricht und informieren Sie die Mitarbeiter in einem Merkblatt.

Die Funktion muss auf der Lohnart im Feld «Menge max.» angegeben werden. Im Feld «Menge» muss die aktuelle Basis der laufenden Abrechnung stehen. Der Mindestbeitrag wird ignoriert.

Sie können folgende Parameter definieren:

Zahl 1: Höchstgrenze pro Monat

Zahl 2: minimale Abzugsbasis

Zahl 3: Eintrittsschwelle

Zahl 4: Koordinationsabzug

Zahl 5: 1 = Beschäftigungsgrad wird für Berechnung des Koordinationsabzuges berücksichtigt

Basislohnart 1: Lohnart mit der Basis (z.B. BVG-Basis)

Basislohnart 2: Lohnart mit der effektiv verwendeten Basis (z.B. BVG-Lohn)

Funktion

Abzugsbasis monatsdynamisch Ausgleich Dezember/Austritt

Diese Funktion berechnet die Basis für den BVG-Beitrag aufgrund diverser Parameter. Sie prüft, ob der Mitarbeiter gemäss kumulierten Lohnabrechnungen die Eintrittsschwelle pro Rata erreicht hat und verwendet dafür die kumulierte BVG-Basis seit Jahresbeginn oder ab Eintrittsdatum. Ist die BVG-Eintrittsschwelle in einer darauffolgenden Lohnperiode nicht mehr erreicht, wird weiterhin der minimale BVG-Beitrag abgezogen. Falls die Eintrittsschwelle auf das Gesamtjahr gesehen nicht erreicht wird, erfolgt mit der Lohnperiode 20XX12 (Dezember) eine Rückzahlung der kumulierten BVG-Beiträge. Bei einem unterjährigen Austritt wird die Eintrittsschwelle pro Rata ermittelt und die BVG-Beiträge zurückerstattet, falls der kumulierte Lohn darunter liegt.
Das Ein-/Austrittsdatum ist massgebend für die pro Rata Berechnung der Grenzbeträge, d.h. falls in einem Monat keine Lohnabrechnung erstellt wird, fliesst dieser dennoch in die Berechnung mit ein und die Abzüge werden allenfalls später nachgeholt. Bei einem untermonatigen Eintritt oder Austritt wird der Koordinationsabzug pro Rata berechnet. Formel: Koordinationsabzug pro Jahr / 360 * X Sozialversicherungstage.

Bitte prüfen Sie mit der Vorsorgeeinrichtung, ob diese Berechnungsmethode dem Vorsorgereglement entspricht und informieren Sie die Mitarbeiter in einem Merkblatt.

Die Funktion muss auf der Lohnart im Feld «Menge max.» angegeben werden. Im Feld «Menge» muss die aktuelle Basis der laufenden Abrechnung stehen. Sie können folgende Parameter definieren:

Zahl 1: Höchstgrenze pro Monat

Zahl 2: minimale Abzugsbasis

Zahl 3: Eintrittsschwelle

Zahl 4: Koordinationsabzug

Zahl 5: 1 = Beschäftigungsgrad wird für Berechnung des Koordinationsabzuges berücksichtigt

Basislohnart 1: Lohnart mit der Basis (z.B. BVG-Basis)

Basislohnart 2: Lohnart mit der effektiv verwendeten Basis (z.B. BVG-Lohn)

 

Funktion

Abzugsbasis monatsdynamsich Ausgleich sofort

Diese Funktion berechnet die Basis für den BVG-Beitrag aufgrund diverser Parameter. Sie prüft, ob der Mitarbeiter gemäss kumulierten Lohnabrechnungen die Eintrittsschwelle pro Rata erreicht hat und verwendet dafür die kumulierte BVG-Basis seit Jahresbeginn oder ab Eintrittsdatum. Ist die BVG-Eintrittsschwelle in einer darauffolgenden Lohnperiode nicht mehr erreicht, werden die bisherigen Beiträge zurückerstattet. Wird die Eintrittsschwelle später wieder überschritten, erfolgt der BVG-Beitrag rückwirkend für das gesamte Jahr bzw. ab Eintritt. Bei einem unterjährigen Austritt wird die Eintrittsschwelle pro Rata ermittelt und die BVG-Beiträge zurückerstattet, falls der kumulierte Lohn darunter liegt.
Das Ein-/Austrittsdatum ist massgebend für die pro Rata Berechnung der Grenzbeträge, d.h. falls in einem Monat keine Lohnabrechnung erstellt wird, fliesst dieser dennoch in die Berechnung mit ein und die Abzüge werden allenfalls später nachgeholt. Bei einem untermonatigen Eintritt oder Austritt wird der Koordinationsabzug pro Rata berechnet. Formel: Koordinationsabzug pro Jahr / 360 * X Sozialversicherungstage.

Bitte prüfen Sie mit der Vorsorgeeinrichtung, ob diese Berechnungsmethode dem Vorsorgereglement entspricht und informieren Sie die Mitarbeiter in einem Merkblatt.

Die Funktion muss auf der Lohnart im Feld «Menge max.» angegeben werden. Im Feld «Menge» muss die aktuelle Basis der laufenden Abrechnung stehen. Sie können folgende Parameter definieren:

Zahl 1: Höchstgrenze pro Monat

Zahl 2: minimale Abzugsbasis

Zahl 3: Eintrittsschwelle

Zahl 4: Koordinationsabzug

Zahl 5: 1 = Beschäftigungsgrad wird für Berechnung des Koordinationsabzuges berücksichtigt

Basislohnart 1: Lohnart mit der Basis (z.B. BVG-Basis)

Basislohnart 2: Lohnart mit der effektiv verwendeten Basis (z.B. BVG-Lohn)

 

Funktion

Abzugsbasis monatsdynamisch Koord.-Abzug %

Diese Funktion berechnet die Basis für den Abzug aufgrund diverser Parametern. Dabei wird als Koordinationsabzug ein Prozentwert der Basis verwendet. Die Funktion muss auf der Lohnart im Feld «Menge max.» angegeben werden. Im Feld «Menge» muss die aktuelle Basis der laufenden Abrechnung stehen. Sie können folgende Parameter definieren:

Zahl 1: Minmaler Koordinationsabzug pro Monat

Zahl 2: Maxmaler Koordinationsabzug pro Monats

Zahl 4: Koordinationsabzug % von Basis

Zahl 5: 1 = Beschäftigungsgrad wird für Berechnung des Koordinationsabzuges berücksichtigt

Basislohnart 1: Lohnart mit der Basis (z.B. BVG-Basis)

Basislohnart 2: Lohnart mit der effektiv verwendeten Basis (z.B. BVG-Lohn)

Funktion

AHV-Maximum

Diese Funktion berechnet die maximale AHV-Basis für Rentner und wird bei der Lohnart «AHV-Beitrag» benötigt. Dort muss diese Funktion im Feld «Menge max.» angegeben werden. Bei der Lohnart muss die Nummer der Lohnart «AHV-Basis» im Feld «Basislohnart 1» angegeben werden. Als «Zahl 1» muss der Freibetrag pro Monat angegeben werden.

Diese Funktion ist aus Kompatibilitätsgründen vorhanden und sollte nicht mehr verwendet werden. Verwenden Sie anstelle dieser Funktion die Funktion «AHV-Maximum Prozente».

Funktion

AHV-Maximum Prozente

Diese Funktion berechnet die maximale AHV-Basis für Rentner und wird bei der Lohnart «AHV-Beitrag» benötigt. Dort muss diese Funktion im Feld «Menge max.» angegeben werden. Bei der Lohnart muss die Nummer der Lohnart «AHV-Basis» im Feld «Basislohnart 1» angegeben werden. Der für die Berechnung benötigte Freibetrag wird dann aufgrund der Lohnprozente ermittelt.

Funktion

ALV-Maximum

Diese Funktion berechnet die maximale ALV-Basis aufgrund der Höchstgrenze und wird bei der Lohnart «ALV-Beitrag» benötigt. Dort muss diese Funktion im Feld «Menge max.» angegeben werden. Bei der Lohnart muss die Nummer der Lohnart «ALV-Basis» im Feld «Basislohnart 1» und die Nummer der Lohnart «ALV-Lohn» als Basislohnart 2 angegeben werden. Als «Zahl 1» muss die Höchstgrenze pro Monat angegeben werden.

Diese Funktion ist aus Kompatibilitätsgründen vorhanden und sollte nicht mehr verwendet werden. Verwenden Sie anstelle dieser Funktion die Funktion «ALV-Maximum Prozente».

Funktion

ALV-Maximum Prozente

Diese Funktion berechnet die maximale ALV-Basis aufgrund der Höchstgrenze und wird bei der Lohnart «ALV-Beitrag» benötigt. Dort muss diese Funktion im Feld «Menge max.» angegeben werden. Bei der Lohnart muss die Nummer der Lohnart «ALV-Basis» im Feld «Basislohnart 1» und die Nummer der Lohnart «ALV-Lohn» als «Basislohnart 2» angegeben werden. Die für die Berechnung benötigte Höchstgrenze wird dann aufgrund der Lohnprozente ermittelt.

Funktion

ALVZ-Maximum Prozente

Diese Funktion berechnet die ALV-Zusatz-Basis aufgrund der Höchstgrenze und wird bei der Lohnart «ALVZ-Beitrag» benötigt. Dort muss diese Funktion im Feld Feld «Menge max.» angegeben werden. Bei der Lohnart muss die Nummer der Lohnart «ALV-Basis» im Feld «Basislohnart 1» und die Nummer der Lohnart «ALVZ-Lohn» als «Basislohnart 2» angegeben werden. Die für die Berechnung benötigte Höchstgrenze wird dann aufgrund der Lohnprozente ermittelt.

Funktion

Anzahl QST-Korrekturen

Mit dieser Funktion können Sie ermitteln, wie viele Quellensteuer-Korrekturen für einen Mitarbeiter in der Lohnabrechnungsperiode vorhanden sind.

Funktion

Beitragssatz FAK AG

Diese Funktion ermittelt den Beitragssatz des Arbeitgebers für die FAK. Ist bei den Familienzulagen des Wohnkantons des Mitarbeiters ein Satz definiert, wird dieser verwendet. Ist dort kein Satz angegeben, wird der Satz aus den Lohnprozenten verwendet.

Funktion

Betrag Ausbildungszulage 1

Mit dieser Funktion wird der Betrag für die 1. Ausbildungszulage aufgrund des Arbeitskantons des Mitarbeiters ermittelt und abgefüllt. Ist kein Betrag in der Kinderzulagen-Tabelle definiert, wird der Betrag verwendet, welcher im Feld «Zahl 1» eingeben wurde.

Funktion

Betrag Ausbildungszulage 2

Mit dieser Funktion wird der Betrag für die 2. Ausbildungszulage aufgrund des Arbeitskantons des Mitarbeiters ermittelt und abgefüllt. Ist kein Betrag in der Kinderzulagen-Tabelle definiert, wird der Betrag verwendet, welcher im Feld «Zahl 1» eingeben wurde.

Funktion

Betrag Kinderzulage Stufe 1

Diese Funktion ermittelt den Betrag für die Kinderzulage Stufe 1 aufgrund des Arbeitskantons des Mitarbeiters. Ist kein Betrag in der Kinderzulagen-Tabelle definiert, wird der Betrag verwendet, welcher im Feld «Zahl 1» eingeben wurde.

Funktion

Betrag Kinderzulage Stufe 2

Um den Betrag für die Kinderzulage Stufe 2 zu ermitteln, verwenden Sie diese Funktion. Ist kein Betrag in der Kinderzulagen-Tabelle definiert, wird der Betrag verwendet, welcher im Feld «Zahl 1» eingeben wurde.

Funktion

Feiertage

Diese Funktion ermittelt die Anzahl Stunden, die in der Abrechnungsperiode auf Feiertage fallen. Diese werden aufgrund der Feiertage und des dem Mitarbeiter zugewiesenen Soll-Stundenplans berechnet.

Funktion

KTG-Maximum Prozente

Diese Funktion berechnet die KTG-Basis aufgrund der Höchstgrenze und wird bei der Lohnart «KTG-Beitrag» benötigt. Dort muss diese Funktion im Feld «Menge max.» angegeben werden. Bei der Lohnart muss die Nummer der Lohnart «KTG-Basis» im Feld «Basislohnart 1» und die Nummer der Lohnart «KTG-Lohn» als «Basislohnart 2» angegeben werden. Die für die Berechnung benötigte Höchstgrenze wird dann aufgrund der Lohnprozente ermittelt.

Funktionm

Korrektur QST Satz-Basis andere AG

Diese Funktion berechnet die QST Satz-Basis hoch, wenn ein Beschäftigungsgrad bei einem anderen Arbeitgeber definiert ist.

Rechnet bei Monatslöhnern: Menge / BeschGrad * (BeschGrad+BeschgradAG)

Rechnet bei Stundenlöhnern: Menge / (errechneter BeschGrad) * (errechneter BeschGrad +BeschgradAG). Wenn Beschäftigungsgrad immer 100%  definiert ist, dann wird immer auf 100% hochgerechnet.

Im Feld Menge muss die Lohnsumme Quellensteuer Satz-Basis angegeben werden. Als Lohnsumme 1 muss Stunden gearbeitet angegeben werden.

Funktion

Monate gearbeitet

Um zu bestimmen, in wie vielen Monaten der Mitarbeiter im aktuellen Jahr gearbeitet hat, kann diese Funktion verwendet werden. Es werden die Monate gezählt (gemäss Ein- und Austrittsdatum), in welchen der Mitarbeiter mindestens einen Tag gearbeitet hat.

Funktion

Pro Rata

Mit dieser Funktion wird ein Betrag aufgrund des Ein- und Austrittsdatums prozentual gerechnet. Wenn ein Mitarbeiter nicht den ganzen Monat angestellt war, wird der Totalbetrag aufgrund der Anzahl gearbeiteten Tage prozentual gerechnet. Um die Funktion zu verwenden, muss der Totalbetrag im Feld «Menge» angegeben werden. Diese Funktion wird dann im Feld «Betrag» angegeben. Im Feld «Zahl 1» können Sie die Anzahl der Tage angeben, die für einen Monat verwendet werden. Wenn Sie nichts angeben, wird jeder Monat mit 30 Tagen gerechnet. Wenn Sie -1 eingeben, wird die effektive Anzahl Tagen im Monat verwendet. Im Feld «Zahl 2» geben Sie die minimale Anzahl Tage an, die ein Mitarbeiter gearbeitet haben muss. Geben Sie dort nichts an, wird der Wert 3 angenommen, d.h. wenn der Mitarbeiter nicht mindestens 3 Tage gearbeitet hat, berechnet die Funktion einen Wert von 0. Im Feld «Zahl 3» können Sie angeben, wie viele Tage für einen Monat verwendet werden soll. Die gearbeiteten Tage werden dann immer zu dieser Anzahl gerechnet. Wenn Sie z.B. 30 angeben, dann wird immer bis zum 30. dieses Monats gerechnet, auch im Monat Februar.

Funktion

Quellensteuer minimaler Abzug

Wenn auf einem Quellensteuer-Kanton ein minimaler Abzug definiert wurde, so wird dieser mit dieser Funktion entsprechend berücksichtigt. Geben Sie diese Funktion im Feld «Betrag max.» ein.

Funktion

Quellensteuer Prozent

Mit dieser Funktion können Sie die Prozentzahl aus der Quellensteuer-Tabelle ermitteln. Dabei müssen Sie den Betrag für die Tabelle im Feld «Menge» angeben. Die Funktion sucht nun aufgrund dieses Betrags und des Quellensteuer-Codes des Mitarbeiters den entsprechenden Prozentsatz. Für die Berechnung des richtigen Satzes muss in der Basislohnart 1 «QST-Satzbestimmendes Einkommen Lohn» angegeben werden.

Funktion

Quellensteuer Satz-Basis wöchentlich

Diese Funktion berechnet Die Quellensteuer Satz-Basis eines Mitarbeiters im Stundenlohn bei wöchentlicher Auszahlung des Lohns. Diese Funktion wird im Feld «Betrag» angegeben. Folgende Angaben müssen gemacht werden:

Zahl 1: Anzahl Stunden pro Jahr
Zahl 2: Anzahl Stunden pro Monat
Lohnsumme 3: «Quellensteuer Satz-Basis aperiodisch»
Basislohnart 3: «QST-Satzbestimmendes Einkommen aperiodisch»

Funktion

Quellensteuer Std-Ansatz wöchentlich

Diese Funktion rechnet den durchschnittlichen Stundenansatz eines Mitarbeiters im Stundenlohn wenn dieser eine wöchentliche Auszahlung des Lohns hat. Diese Funktion wird im Feld «Ansatz» angegeben. Folgende Angaben müssen gemacht werden:

Lohnsumme 1: «Stunden gearbeitet»
Lohnsumme 2: «Quellensteuer Satz-Basis»
Lohnsumme 4: «Ersatzeinkünfte»
Lohnsumme 5: «Kapitalabfindungen»
Basislohnart 1: «Anzahl gearbeitete Stunden»
Basislohnart 2: «QST-Satzbestimmendes Einkommen»

Funktion

QST-Korrektur

Diese Funktion berechnet die erfassten Quellensteuer-Korrekturen. Die Funktion muss im Feld «Betrag» angeben werden. Als  Basislohnart 1 Geben Sie die Lohnart «Quellensteuer» und als Basislohnart 2 die Lohnart «QST-Lohn Total» ein. In der Basislohnart 3 muss «Quellensteuer Korrektur letzte Abrechnung» und in der Basislohnart 4 «Quellensteuerausgleich Jahresmodell» angegeben werden. Als Lohnsumme 1 verwenden Sie «Quellensteuer Korrektur Vorjahr».

Funktion

QST-Lohn Korrektur Arbeitstage

Mit dieser Funktion wird der Quellensteuer-Lohn korrigiert aufgrund der beim Mitarbeiter angegebenen Anzahl Arbeitstagen in der Schweiz. Geben Sie diese Funktion im Feld «Menge» ein. Als Lohnsumme 2 geben Sie «Quellensteuer-Basis» ein.

Funktion

QST-Lohndifferenz Korrekturen

Diese Funktion berechnet die Differenz des Quellensteuer-Lohns aufgrund der erfassten Quellensteuer-Korrekturen. Die Funktion muss im Feld «Menge» angeben werden.

Funktion

QST Korrektur (Jahresdurchschnitt)

Verwenden Sie diese Funktion, wenn Sie die Quellensteuer mit dem Jahresmodell berechnen wollen. Dazu muss auf dem QST-Kanton die Option «Jahresmodell» gesetzt sein. Dabei wird immer über das ganze Jahr der durchschnittliche Quellensteuer-Lohn pro Code berechnet und davon dann der Prozentsatz für den Abzug bestimmt. Der so errechnete Abzug wird mit dem eigentlichen Abzug der Lohnabrechnungen verglichen und die Differenz zum neu errechneten Abzug berechnet. Diese Funktion muss im Feld «Betrag» eingetragen werden. Für die Berechnung werden diverse Summen und Basislohnarten benötigt:

Lohnsumme 1: «Quellensteuer-Lohn Total»
Lohnsumme 2: «Quellensteuer-Abzug»
Lohnsumme 3: «Quellensteuer Satz-Basis wöchentlich»
Lohnsumme 4: «Quellensteuer Satz-Basis»
Lohnsumme 5: «Quellensteuer Satz-Basis aperiodisch»
Lohnsumme 6: «Quellensteuer Korrektur Vorjahr»
Basislohnart 1: «QST-Lohn Total»
Basislohnart 2: «Quellensteuer»
Basislohnart 3: «Quellensteuerkorrektur»
Basislohnart 4: «Quellensteuer Korrektur letzte Abrechnung»
Basislohnart 5: «QST-Satzbestimmendes Einkommen»
Basislohnart 6: «QST-Satzbestimmendes Einkommen aperiodisch»

Funktion

Restlohn Jahr 13. ML

Sie können mit dieser Funktion berechnen, wie hoch der Restlohn des Jahres sein wird. Dieser Wert wird für die Berechnung des 13. Monatslohnes verwendet wenn die Auszahlung des gesamten 13. Monatslohnes innerhalb des Jahres erfolgen soll. Als Basislohnart 1 muss die Lohnart «Basis 13. Monatslohn» angegeben werden. Es wird dabei die Basis 13. Monatslohn der letzten Lohnabrechnung ermittelt und mit den noch folgenden Anzahl Monaten multipliziert.

Funktion

Sollstunden

Diese Funktion ermittelt die Anzahl Soll-Stunden, für die Abrechnungsperiode. Diese werden aufgrund des am Mitarbeiter zugewiesenen Soll-Stundenplans berechnet.

Funktion

Staffel-Tabelle 1 Prozent

Mit dieser Funktion können Sie die Prozentzahl aus einer Staffel-Tabelle ermitteln. Dabei müssen Sie den Betrag für die Berechnung im Feld «Menge» angeben. Die Basis für die Ermittlung des Prozentsatzes kann als «Lohnsumme 1» definiert werden. Ist keine Lohnsumme 1 definiert, wird die Menge als Basis verwendet. Die Funktion sucht nun aufgrund dieses Betrags der Lohnsumme 1/Menge und des Staffel-Tabellen-Codes 1 des Mitarbeiters den entsprechenden Prozentsatz.

Funktion

Staffel-Tabelle 1 Prozent Folgejahr

Mit dieser Funktion können Sie die Prozentzahl aus einer Staffel-Tabelle ermitteln. Dabei müssen Sie den Betrag für die Berechnung im Feld «Menge» angeben. Als Basis für die Ermittlung des Prozentsatzes wird das Alter im Folgejahr verwendet. Die Funktion sucht nun aufgrund des Alters im Folgejahr und des Staffel-Tabellen-Codes 1 des Mitarbeiters den entsprechenden Prozentsatz.

Funktion

Staffel-Tabelle 2 Prozent

Mit dieser Funktion können Sie die Prozentzahl aus einer Staffel-Tabelle ermitteln. Dabei müssen Sie den Betrag für die Berechnung im Feld «Menge» angeben. Die Basis für die Ermittlung des Prozentsatzes kann als «Lohnsumme 1» definiert werden. Ist keine Lohnsumme 1 definiert, wird die Menge als Basis verwendet. Die Funktion sucht nun aufgrund dieses Betrags der Lohnsumme 1/Menge und des Staffel-Tabellen-Codes 2 des Mitarbeiters den entsprechenden Prozentsatz.

Funktion

Staffel-Tabelle 2 Prozent Folgejahr

Mit dieser Funktion können Sie die Prozentzahl aus einer Staffel-Tabelle ermitteln. Dabei müssen Sie den Betrag für die Berechnung im Feld «Menge» angeben. Als Basis für die Ermittlung des Prozentsatzes wird das Alter im Folgejahr verwendet. Die Funktion sucht nun aufgrund des Alters im Folgejahr und des Staffel-Tabellen-Codes 2 des Mitarbeiters den entsprechenden Prozentsatz.

Funktion

Staffel-Tabelle 3 Prozent

Mit dieser Funktion können Sie die Prozentzahl aus einer Staffel-Tabelle ermitteln. Dabei müssen Sie den Betrag für die Berechnung im Feld «Menge» angeben. Die Basis für die Ermittlung des Prozentsatzes kann als «Lohnsumme 1» definiert werden. Ist keine Lohnsumme 1 definiert, wird die Menge als Basis verwendet. Die Funktion sucht nun aufgrund dieses Betrags der Lohnsumme 1/Menge und des Staffel-Tabellen-Codes 3 des Mitarbeiters den entsprechenden Prozentsatz.

Funktion

Staffel-Tabelle 3 Prozent Folgejahr

Mit dieser Funktion können Sie die Prozentzahl aus einer Staffel-Tabelle ermitteln. Dabei müssen Sie den Betrag für die Berechnung im Feld «Menge» angeben. Als Basis für die Ermittlung des Prozentsatzes wird das Alter im Folgejahr verwendet. Die Funktion sucht nun aufgrund des Alters im Folgejahr und des Staffel-Tabellen-Codes 3 des Mitarbeiters den entsprechenden Prozentsatz.

Funktion

Staffel-Tabelle 4 Prozent

Mit dieser Funktion können Sie die Prozentzahl aus einer Staffel-Tabelle ermitteln. Dabei müssen Sie den Betrag für die Berechnung im Feld «Menge» angeben. Die Basis für die Ermittlung des Prozentsatzes kann als «Lohnsumme 1» definiert werden. Ist keine Lohnsumme 1 definiert, wird die Menge als Basis verwendet. Die Funktion sucht nun aufgrund dieses Betrags der Lohnsumme 1/Menge und des Staffel-Tabellen-Codes 4 des Mitarbeiters den entsprechenden Prozentsatz.

Funktion

Staffel-Tabelle 4 Prozent Folgejahr

Mit dieser Funktion können Sie die Prozentzahl aus einer Staffel-Tabelle ermitteln. Dabei müssen Sie den Betrag für die Berechnung im Feld «Menge» angeben. Als Basis für die Ermittlung des Prozentsatzes wird das Alter im Folgejahr verwendet. Die Funktion sucht nun aufgrund des Alters im Folgejahr und des Staffel-Tabellen-Codes 4 des Mitarbeiters den entsprechenden Prozentsatz.

Funktion

Tage im Monat

Diese Funktion gibt die Anzahl Tage des Monats zur entsprechenden Lohnperiode der Lohnabrechnung zurück.

Funktion

UVG-Maximum Prozente

Diese Funktion berechnet die maximale UVG-Basis aufgrund der Höchstgrenze und wird bei der Lohnart «NBUV Beitrag» benötigt. Dort muss diese Funktion im Feld «Menge max.» angegeben werden. Bei der Lohnart muss die Nummer der Lohnart «UVG-Basis» im Feld «Basislohnart 1» und die Nummer der Lohnart «UVG-Lohn» als «Basislohnart 2» angegeben werden. Die für die Berechnung benötigte Höchstgrenze wird dann aufgrund der Lohnprozente ermittelt.

Funktion

UVGZ-Maximum

Diese Funktion berechnet die UVG-Zusatz-Basis aufgrund der Höchstgrenze und wird bei der Lohnart «UVGZ-Beitrag» benötigt. Dort muss diese Funktion im Feld «Menge max.» angegeben werden. Bei der Lohnart muss die Nummer der Lohnart «UVG-Zusatz-Basis» im Feld «Basislohnart 1» und die Nummer der Lohnart «UVGZ-Lohn» als «Basislohnart 2» angegeben werden. Als «Zahl 1» muss die Höchstgrenze pro Monat angegeben werden.

Diese Funktion ist aus Kompatibilitätsgründen vorhanden und sollte nicht mehr verwendet werden. Verwenden Sie anstelle dieser Funktion die Funktion «UVGZ-Maximum Prozente».

Funktion

UVGZ-Maximum Prozente

Diese Funktion berechnet die UVG-Zusatz-Basis aufgrund der Höchstgrenze und wird bei der Lohnart «UVGZ-Beitrag» benötigt. Dort muss diese Funktion im Feld «Menge max.» angegeben werden. Bei der Lohnart muss die Nummer der Lohnart «UVG-Zusatz-Basis» im Feld «Basislohnart 1» und die Nummer der Lohnart «UVGZ-Lohn» als «Basislohnart 2» angegeben werden. Die für die Berechnung benötigte Höchstgrenze wird dann aufgrund der Lohnprozente ermittelt.